Die Bürgerkarte ist der amtliche Ausweis im elektronischen Verwaltungsverfahren. Mit einer Bürgerkarte können Bürgerinnen und Bürger Behördenwege rund um die Uhr, sieben Tage die Woche,
über das Internet erledigen. Damit wird bei Amtswegen jener Komfort möglich, der bereits beim Einkauf über das Internet oder beim
Online-Banking gegeben ist.
Die Bürgerkarte erfüllt die Anforderungen Signatur und Identifikation. Wie im herkömmlichen Verfahren weist sich die Bürgerin oder der Bürger mit der Bürgerkarte gegenüber der Behörde aus und "unterschreibt" beispielsweise einen Antrag. Durch die elektronische Signatur gewährt die Bürgerkarte Rechtssicherheit. Die elektronische Signatur entspricht der eigenhändigen Unterschrift.
Die Stadt Wien schafft derzeit die Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger Behördenwege mit Hilfe der Bürgerkarte erledigen können. Die erste Möglichkeit dazu bestand bei der Beantragung der Wahlkarte für die
Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2005. Wien hat damit eine wichtige Funktion in Erfüllung des Electronic-Government-Gesetzes erfüllt.
Die Stadt Wien schafft derzeit die Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger
Behördenwege mit Hilfe der Bürgerkarte erledigen können. Die erste Möglichkeit dazu bestand bei der Beantragung der Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2005.
Wien hat damit eine wichtige Funktion in Erfüllung des Electronic-Government-Gesetzes erfüllt.
Service für Richtigstellungen der Meldedaten im Meldeservice
Bei der Beantragung der Bürgerkarte werden Ihre angegebenen Daten mit Ihren Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) verglichen. Nur wenn diese Daten übereinstimmen, kann eine eindeutige Personenbindung hergestellt und eine Bürgerkarte ausgestellt werden. Diese Überprüfung erfolgt, wenn Sie mit einem amtlichen Lichtbildausweis Ihre Bürgerkarte von der Registrierungsstelle abholen.
Sollte die eindeutige Personenbindung nicht hergestellt werden können, ist zu vermuten, dass Ihre Daten im ZMR nicht mit den Daten Ihres Lichtbildausweises beziehungsweise den Daten die Sie bei der Beantragung der Bürgerkarte angegeben haben, übereinstimmen.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, mit Dokumenten die Ihren aktuellen und richtigen Familien- und Vornamen und Ihre Geburtsdaten belegen, bei einem Wiener Meldeservice Ihre Daten im ZMR zu überprüfen und gegebenenfalls richtig stellen zu lassen. Sollte Ihr Dokument falsche Daten beinhalten, sollten Sie Ihr Dokument vor einer Beantragung der Bürgerkarte richtig stellen lassen.
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