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Das Amt des
Bundespräsidenten
Aufgaben und Rechte |
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Bundespräsident Heinz Fischer
begrüßt seinen deutschen
Amtskollegen Horst Köhler im Inneren Burghof mit militärischen
Ehren, August 2004. |
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Zu einer Demokratie, die sich auf verschiedene
Weise den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet
sieht, gehört es auch, dass den Repräsentanten die
entsprechenden Räumlichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben
zugebilligt werden. Die Ausstattung der Präsidentschaftskanzlei
steht daher in engem Zusammenhang mit dem Wirkungskreis des
österreichischen Staatsoberhauptes, wie ihn die Bundesverfassung
vorsieht. Dieser soll daher kurz in Erinnerung gerufen werden.
Die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten beruht
auf der Verfassungsnovelle aus dem Jahre 1929. Er ist vom Volk
auf sechs Jahre gewählt. Eine Wiederwahl für die unmittelbar
folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Mit der
Novelle von 1929 wurde die Position des Bundespräsidenten
gestärkt. Dazu gehört vor allem, die Ernennung und Abberufung
des Bundeskanzlers und der übrigen Mitglieder der
Bundesregierung vorzunehmen. |
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Bundespräsident Franz Jonas
geleitet Königin Elisabeth II., die sich
im Juni 1969 in Österreich zu einem Staatsbesuch aufhielt,
in das Maria-Theresien-Zimmer. |
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| Die Befugnisse und Kompetenzen des
Bundespräsidenten sind in der Bundesverfassung aufgezählt. Er
ist gemäß der Verfassung eines der obersten Vollzugsorgane,
wobei er - anders als die Bundesregierung und ihre einzelnen
Mitglieder - überwiegend unmittelbar die Bundesverfassung und
nicht einzelne einfache Gesetze vollzieht. Er ist berufen, das
verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze zu
beurkunden, den Nationalrat aufzulösen und hat im Krisenfall die
Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen. Ihm obliegen Abschluss
von Staatsverträgen und der Oberbefehl über das Österreichische
Bundesheer. Der Bundespräsident ernennt die Beamten, Richter,
Offiziere, vertritt die Republik nach außen und schließt die
Staatsverträge ab. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen,
soweit nicht verfassungsmäßig anderes bestimmt ist, auf
Vorschlag der Bundesregierung. |
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Der wiedergewählte
Bundeskanzler Bruno Kreisky wird von Bundespräsident
Rudolf Kirchschläger im Oktober 1975 im Marien-Theresien-Zimmer
für eine weitere Funktionsperiode angelobt. |
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| Die Außenkompetenz des Bundespräsidenten wird
auch durch seine politischen Kontakte und Reisen sichtbar.
Besonders wichtig ist jedoch die moralische Autorität des
Bundespräsidenten, die natürlich nicht in der Bundesverfassung
festgelegt ist. Jeder Bundespräsident prägt dieses Amt durch
seine Persönlichkeit - für viele ist er daher die höchste
moralische Autorität in unserem Land. Dies zeigt sich auch in
den zahlreichen schriftlichen Eingaben an das Staatsoberhaupt,
die politischer, rechtlicher und sozialer Natur sind. Auch wenn
die Bundesverfassung dem Bundespräsidenten seine Agenden relativ
strikt vorschreibt, kann er durch die Art der Amtsführung
durchaus Einfluss auf das politische Klima im Land nehmen. |
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Bundespräsident Kurt Waldheim
mit Ehefrau und Papst Johannes Paul II.
anlässlich seines Papstbesuchs in Österreich im Jahr 1988. |
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| Nicht selten haben die Bundespräsidenten der
Zweiten Republik versucht, sowohl in informellen Gesprächen als
auch in öffentlichen Erklärungen zur Lösung zahlreicher
wichtiger politischer Fragen und manchmal verhärteter Positionen
beizutragen. Die abschließende Regelung der Kompetenzen des
Bundespräsidenten in der Verfassung selbst bezieht sich nur auf
formelle Staatsakte; sie setzt für ein Staatsoberhaupt typische
integrative Aufgaben des Bundespräsidenten stillschweigend
voraus. |
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Staatspräsident Jacques Chirac
nach dem Abendgespräch mit
Bundespräsident Thomas Klestil im Arbeitszimmer des Bundespräsidenten, 1998. |
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| Neben den verfassungsmäßig garantierten
Aufgaben hat der Bundespräsident auch die Funktion, die Einheit
des Landes nach innen zu repräsentieren; hierbei steht der
Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen
Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen
Prozess und die strikte Wahrung des demokratischen Systems im
Vordergrund. Lange politische Erfahrung, eine feste Verankerung
in der Bevölkerung und glaubwürdige Überparteilichkeit sind
dafür wesentliche Erfordernisse. |
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| auszugsweise aus |
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| Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg |
| Richard Kurdiovsky (Hg./Ed.) |
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| Grußwort von Bundespräsident Heinz Fischer. Vorwort von Artur Rosenauer. Beiträge von Herbert Karner, Richard Kurdiovsky, Marcus Langer, Hellmut Lorenz, Anna Mader, Florian Steininger, Manuel Weinberger. Fotographien von Manfred Seidl |
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| Christian Brandstätter Verlagsgesellschaft m.b.H. |
Das Verlagsservice für Museen, Unternehmen und
öffentliche Stellen |
| www.brandstaetter-verlag.at |
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