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Das Amt des Bundespräsidenten
Aufgaben und Rechte
© Christian Brandstätter Verlagsgesellschaft m.b.H.
Bundespräsident Heinz Fischer begrüßt seinen deutschen
Amtskollegen Horst Köhler im Inneren Burghof mit militärischen Ehren, August 2004.
Zu einer Demokratie, die sich auf verschiedene Weise den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sieht, gehört es auch, dass den Repräsentanten die entsprechenden Räumlichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugebilligt werden. Die Ausstattung der Präsidentschaftskanzlei steht daher in engem Zusammenhang mit dem Wirkungskreis des österreichischen Staatsoberhauptes, wie ihn die Bundesverfassung vorsieht. Dieser soll daher kurz in Erinnerung gerufen werden.

Die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten beruht auf der Verfassungsnovelle aus dem Jahre 1929. Er ist vom Volk auf sechs Jahre gewählt. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Mit der Novelle von 1929 wurde die Position des Bundespräsidenten gestärkt. Dazu gehört vor allem, die Ernennung und Abberufung des Bundeskanzlers und der übrigen Mitglieder der Bundesregierung vorzunehmen.
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Bundespräsident Franz Jonas geleitet Königin Elisabeth II., die sich
im Juni 1969 in Österreich zu einem Staatsbesuch aufhielt,
in das Maria-Theresien-Zimmer.
Die Befugnisse und Kompetenzen des Bundespräsidenten sind in der Bundesverfassung aufgezählt. Er ist gemäß der Verfassung eines der obersten Vollzugsorgane, wobei er - anders als die Bundesregierung und ihre einzelnen Mitglieder - überwiegend unmittelbar die Bundesverfassung und nicht einzelne einfache Gesetze vollzieht. Er ist berufen, das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze zu beurkunden, den Nationalrat aufzulösen und hat im Krisenfall die Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen. Ihm obliegen Abschluss von Staatsverträgen und der Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Der Bundespräsident ernennt die Beamten, Richter, Offiziere, vertritt die Republik nach außen und schließt die Staatsverträge ab. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen, soweit nicht verfassungsmäßig anderes bestimmt ist, auf Vorschlag der Bundesregierung.
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Der wiedergewählte Bundeskanzler Bruno Kreisky wird von Bundespräsident
Rudolf Kirchschläger im Oktober 1975 im Marien-Theresien-Zimmer
für eine weitere Funktionsperiode angelobt.
Die Außenkompetenz des Bundespräsidenten wird auch durch seine politischen Kontakte und Reisen sichtbar. Besonders wichtig ist jedoch die moralische Autorität des Bundespräsidenten, die natürlich nicht in der Bundesverfassung festgelegt ist. Jeder Bundespräsident prägt dieses Amt durch seine Persönlichkeit - für viele ist er daher die höchste moralische Autorität in unserem Land. Dies zeigt sich auch in den zahlreichen schriftlichen Eingaben an das Staatsoberhaupt, die politischer, rechtlicher und sozialer Natur sind. Auch wenn die Bundesverfassung dem Bundespräsidenten seine Agenden relativ strikt vorschreibt, kann er durch die Art der Amtsführung durchaus Einfluss auf das politische Klima im Land nehmen.
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Bundespräsident Kurt Waldheim mit Ehefrau und Papst Johannes Paul II.
anlässlich seines Papstbesuchs in Österreich im Jahr 1988.
Nicht selten haben die Bundespräsidenten der Zweiten Republik versucht, sowohl in informellen Gesprächen als auch in öffentlichen Erklärungen zur Lösung zahlreicher wichtiger politischer Fragen und manchmal verhärteter Positionen beizutragen. Die abschließende Regelung der Kompetenzen des Bundespräsidenten in der Verfassung selbst bezieht sich nur auf formelle Staatsakte; sie setzt für ein Staatsoberhaupt typische integrative Aufgaben des Bundespräsidenten stillschweigend voraus.
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Staatspräsident Jacques Chirac nach dem Abendgespräch mit
Bundespräsident Thomas Klestil im Arbeitszimmer des Bundespräsidenten, 1998.
Neben den verfassungsmäßig garantierten Aufgaben hat der Bundespräsident auch die Funktion, die Einheit des Landes nach innen zu repräsentieren; hierbei steht der Ausgleich zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen, die Einbeziehung von Minderheiten in den politischen Prozess und die strikte Wahrung des demokratischen Systems im Vordergrund. Lange politische Erfahrung, eine feste Verankerung in der Bevölkerung und glaubwürdige Überparteilichkeit sind dafür wesentliche Erfordernisse.
auszugsweise aus
Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg
Richard Kurdiovsky (Hg./Ed.)
Grußwort von Bundespräsident Heinz Fischer. Vorwort von Artur Rosenauer. Beiträge von Herbert Karner, Richard Kurdiovsky, Marcus Langer, Hellmut Lorenz, Anna Mader, Florian Steininger, Manuel Weinberger. Fotographien von Manfred Seidl
Christian Brandstätter Verlagsgesellschaft m.b.H.
Das Verlagsservice für Museen, Unternehmen und
öffentliche Stellen
www.brandstaetter-verlag.at
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