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Alltag

„Keine Frau soll mehr Anhängsel des Mannes
beim Asylverfahren sein!“

(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)

Eine Tagung im Rathaus zum Thema „Migration von Frauen und strukturelle Gewalt“ stellte einen Begriff von Migration, der nicht die Konsequenzen struktureller und persönlicher Gewalt an Frauen einbezieht, in Frage.
Von Zoraida Nieto

Dicker roter Teppich auf der breiten Treppe, riesige Luster vom hohen Plafond - im Rathaus findet in würdevollem Ambiente eine Tagung statt. Viele Migrantinnen aus allen möglichen Organisationen sind gekommen. Zahlreiche Referate und Arbeitskreise beschäftigten sich mit riesigen Themenkreisen wie Globalisierung und Migration, den dazugehörige Gewaltbeziehungen, der aufenhaltsrechtlichen Situation von Migrantinnen in Österreich und ihren Chancen am Arbeitsmarkt. Aber auch das ungelöste Problem des Frauenhandels, das Fremdenrecht mit all seinen Gesetzen und Gesetzeswidrigkeiten in der Praxis, Novellierungen von rechtlichen Bestimmungen oder die Ausschließung von Migrantinnen aus den sozialen Netzen kamen zur Sprache. Darüber hinaus war in den zwei kurzen Tagen noch sehr viel von Gesundheit und Selbstwert der Frauen die Rede.
Im Arbeitskreis „Asylbewerberinnen/Flüchtlingsfrauen. Flucht vor Gewalt = Gewalt kommt mit“ berichteten Sevil Fertinger und Emira Ulrich, beide Betreuerinnen und Beraterinnen im Wiener Integrationshaus über ihre Erfahrungen. Ein Riesenwirbel sei das Thema. Vor allem bestehe die Notwendigkeit zu ernsthaften Änderungen. Gerade in solche Zeiten, in denen wir Migrantinnen zwischen unseren Erwartungen und der Realität und Erfahrung mit Staatlichkeit und Gesetz zerrissen werden, befinden schon wir uns unter einem großen Berg an Vorurteilen und Pflichten. Und müssen uns damit abfinden. Wie sieht dann erst die Lebenssituation von Flüchtlingsfrauen aus?

Frauen kommen alleine

In der Praxis sei die Anzahl an Alleinerziehenden und allein lebenden Asylwerberinnen in den letzten zehn Jahren gestiegen. Die meisten kommen aus Nigeria, dem Kosovo und Ex-Jugoslawien. Oft waren bis zur Ankunft in Österreich Gewalterfahrungen ihre Lebensbegleiter. Jahrelang mussten sie diese verschweigen. Gewalt in der Familie bleibt dabei absolut nicht ausgeschlossen. Diese Zahl sei auch angestiegen. Trotz aller dieser Hindernisse und Störungen sei auch die Anzahl jener Frauen und Mädchen größer geworden, die allein Asyl beantragt haben. Selbst für Extremfälle sei eine humanitäre Aufenhaltsbewilligung kaum möglich - unter der Handvoll Menschen, die eine erhalten, sind selten Frauen.
Bei der Asylvollstreckung einer Familie erhält meist der Mann als erster einen positiven Asylbescheid. Frauen und Kinder bleiben ausgeschlossen, auch wenn diese als erste gekommen sind. Wenn die Familie sich noch im Herkunftsland befindet, verläuft ein positives Bescheid sehr langsam. In den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten bis zur ersten Entscheidung eines gestellten Asylantrags, bleibt allen das Recht auf Arbeit verweigert. So verschwinden im Lager oder in kleinen Quartieren und Wohnungen viele wertvolle Monate und Jahre. Verfahren dauern im Normalfall ein bis zwei Jahre. Manchmal aber drei bis vier, in anderen Fällen sogar zehn bis zwölf Jahre! Zu viele Jahre vergehen, bis eine endgültige Entscheidung über den Status von Frauen und Kinder getroffen wird. Sich beim „Unabhängigen Bundesasylamt“ zu melden, dauert noch länger. Und wenn sich die Familie zerstreitet, sich trennt, sich auflöst? Selbst nach sieben Jahren kann eine Trennung noch eine negative Wirkung auf das Verfahren ausüben. Diese Umstände treffen spezifisch auf Migrantinnen zu, die sich in Kriegsgebieten befanden oder befinden, in denen Gewalt an Frauen aus religiösen, ideologischen und politischen Gründen festgeschrieben wird. Oft werden Frauen, alleine in einem Kriegsgebiet, Opfer von sexueller Gewalt und Folter. Wenn sie nach Österreich kommen, erfolgt prompt die Konfrontation mit allem möglichen: In all den Fällen, in denen die Flüchtlingsfrauen einzig und allein von den zuständigen männlichen Beamten befragt werden, sind sie beim ersten Interview chancenlos. Unterstellungen und Vorurteile funktionieren: Entweder die Frau lügt, um Asyl zu bekommen. Ansonsten gilt sie Angehörige ihres Mannes, egal, ob der eventuell Gewalttäter ist. Sie erhalten wenig Möglichkeit über Gewalterfahrungen zu sprechen. Im Vordergrund wird der Ehemann und Familienvater befragt. Politisch engagierte Rechtsanwälte sind zumeist nicht finanzierbar - und viele sind männlich gewaltverharmlosend sozialisiert. Keine Frau soll mehr Anhängsel des Mannes beim Asylverfahren werden! (Denn fast alle Ehen haben ein Ablaufdatum.) Nur dann könnte man von Veränderungen sprechen. Getrennte Räumlichkeiten und Einrichtungen für Frauen, Mädchen und ihre Kinder sollten vorhanden sein. Alle weiteren Bereiche, unter anderem Möglichkeiten zur Weiterbildung und Zugänge zum Arbeitsmarkt, aber auch das Sozialhilfegesetz sollten genau novelliert werden, so gibt es zum Beispiel keine Unterstützung für Kinderbetreuungseinrichtungen. Deswegen kann die Frau oft nicht arbeiten gehen, bezahlen muss sie aber auch weiterhin für die Kleinen. Nur innerhalb von drei Monaten wäre es möglich Sozialhilfe zu beantragen. Und alle Vorgangsweisen bezüglich Asylverfahren sind in jedem Bundesland ganz anders. Da kann alles mögliche passieren. Bundesbetreuung und Begleitung in der Muttersprache sollte und muss für alle möglich sein. Versicherung und medizinische Versorgung gesichert.
 
 
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