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Zur Inhaltsübersicht: Ausgabe
2002 |
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Alltag
„Keine Frau soll mehr Anhängsel des Mannes
beim Asylverfahren sein!“ |
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(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Eine Tagung im Rathaus zum Thema „Migration von Frauen und strukturelle
Gewalt“ stellte einen Begriff von Migration, der nicht die Konsequenzen
struktureller und persönlicher Gewalt an Frauen einbezieht, in Frage.
Von Zoraida Nieto
Dicker roter Teppich auf der breiten Treppe, riesige Luster vom hohen
Plafond - im Rathaus findet in würdevollem Ambiente eine Tagung statt.
Viele Migrantinnen aus allen möglichen Organisationen sind gekommen.
Zahlreiche Referate und Arbeitskreise beschäftigten sich mit riesigen
Themenkreisen wie Globalisierung und Migration, den dazugehörige
Gewaltbeziehungen, der aufenhaltsrechtlichen Situation von Migrantinnen
in Österreich und ihren Chancen am Arbeitsmarkt. Aber auch das ungelöste
Problem des Frauenhandels, das Fremdenrecht mit all seinen Gesetzen und
Gesetzeswidrigkeiten in der Praxis, Novellierungen von rechtlichen
Bestimmungen oder die Ausschließung von Migrantinnen aus den sozialen
Netzen kamen zur Sprache. Darüber hinaus war in den zwei kurzen Tagen
noch sehr viel von Gesundheit und Selbstwert der Frauen die Rede.
Im Arbeitskreis „Asylbewerberinnen/Flüchtlingsfrauen. Flucht vor Gewalt
= Gewalt kommt mit“ berichteten Sevil Fertinger und Emira Ulrich, beide
Betreuerinnen und Beraterinnen im Wiener Integrationshaus über ihre
Erfahrungen. Ein Riesenwirbel sei das Thema. Vor allem bestehe die
Notwendigkeit zu ernsthaften Änderungen. Gerade in solche Zeiten, in
denen wir Migrantinnen zwischen unseren Erwartungen und der Realität und
Erfahrung mit Staatlichkeit und Gesetz zerrissen werden, befinden schon
wir uns unter einem großen Berg an Vorurteilen und Pflichten. Und müssen
uns damit abfinden. Wie sieht dann erst die Lebenssituation von
Flüchtlingsfrauen aus?
Frauen kommen alleine
In der Praxis sei die Anzahl an Alleinerziehenden und allein lebenden
Asylwerberinnen in den letzten zehn Jahren gestiegen. Die meisten kommen
aus Nigeria, dem Kosovo und Ex-Jugoslawien. Oft waren bis zur Ankunft in
Österreich Gewalterfahrungen ihre Lebensbegleiter. Jahrelang mussten sie
diese verschweigen. Gewalt in der Familie bleibt dabei absolut nicht
ausgeschlossen. Diese Zahl sei auch angestiegen. Trotz aller dieser
Hindernisse und Störungen sei auch die Anzahl jener Frauen und Mädchen
größer geworden, die allein Asyl beantragt haben. Selbst für Extremfälle
sei eine humanitäre Aufenhaltsbewilligung kaum möglich - unter der
Handvoll Menschen, die eine erhalten, sind selten Frauen.
Bei der Asylvollstreckung einer Familie erhält meist der Mann als erster
einen positiven Asylbescheid. Frauen und Kinder bleiben ausgeschlossen,
auch wenn diese als erste gekommen sind. Wenn die Familie sich noch im
Herkunftsland befindet, verläuft ein positives Bescheid sehr langsam. In
den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten bis zur ersten
Entscheidung eines gestellten Asylantrags, bleibt allen das Recht auf
Arbeit verweigert. So verschwinden im Lager oder in kleinen Quartieren
und Wohnungen viele wertvolle Monate und Jahre. Verfahren dauern im
Normalfall ein bis zwei Jahre. Manchmal aber drei bis vier, in anderen
Fällen sogar zehn bis zwölf Jahre! Zu viele Jahre vergehen, bis eine
endgültige Entscheidung über den Status von Frauen und Kinder getroffen
wird. Sich beim „Unabhängigen Bundesasylamt“ zu melden, dauert noch
länger. Und wenn sich die Familie zerstreitet, sich trennt, sich
auflöst? Selbst nach sieben Jahren kann eine Trennung noch eine negative
Wirkung auf das Verfahren ausüben. Diese Umstände treffen spezifisch auf
Migrantinnen zu, die sich in Kriegsgebieten befanden oder befinden, in
denen Gewalt an Frauen aus religiösen, ideologischen und politischen
Gründen festgeschrieben wird. Oft werden Frauen, alleine in einem
Kriegsgebiet, Opfer von sexueller Gewalt und Folter. Wenn sie nach
Österreich kommen, erfolgt prompt die Konfrontation mit allem möglichen:
In all den Fällen, in denen die Flüchtlingsfrauen einzig und allein von
den zuständigen männlichen Beamten befragt werden, sind sie beim ersten
Interview chancenlos. Unterstellungen und Vorurteile funktionieren:
Entweder die Frau lügt, um Asyl zu bekommen. Ansonsten gilt sie
Angehörige ihres Mannes, egal, ob der eventuell Gewalttäter ist. Sie
erhalten wenig Möglichkeit über Gewalterfahrungen zu sprechen. Im
Vordergrund wird der Ehemann und Familienvater befragt. Politisch
engagierte Rechtsanwälte sind zumeist nicht finanzierbar - und viele
sind männlich gewaltverharmlosend sozialisiert. Keine Frau soll mehr
Anhängsel des Mannes beim Asylverfahren werden! (Denn fast alle Ehen
haben ein Ablaufdatum.) Nur dann könnte man von Veränderungen sprechen.
Getrennte Räumlichkeiten und Einrichtungen für Frauen, Mädchen und ihre
Kinder sollten vorhanden sein. Alle weiteren Bereiche, unter anderem
Möglichkeiten zur Weiterbildung und Zugänge zum Arbeitsmarkt, aber auch
das Sozialhilfegesetz sollten genau novelliert werden, so gibt es zum
Beispiel keine Unterstützung für Kinderbetreuungseinrichtungen. Deswegen
kann die Frau oft nicht arbeiten gehen, bezahlen muss sie aber auch
weiterhin für die Kleinen. Nur innerhalb von drei Monaten wäre es
möglich Sozialhilfe zu beantragen. Und alle Vorgangsweisen bezüglich
Asylverfahren sind in jedem Bundesland ganz anders. Da kann alles
mögliche passieren. Bundesbetreuung und Begleitung in der Muttersprache
sollte und muss für alle möglich sein. Versicherung und medizinische
Versorgung gesichert. |
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