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Hochschulpolitik

Argumente und Gesetze weit weg von der Realität

(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Wie sollen sich ausländische Studierende ein Leben und Studium in Österreich leisten?
Von Basma Abu Naim

Welche Entfernung und Abstraktion Gesetze von der Realität haben können, wird offensichtlich, wenn man kurz die Details vom Leben ausländischer Studierender in Österreich betrachtet. In Österreich gibt es zur Zeit etwa 11.000 ausländische Studierende, die aus Nicht-EWR-Ländern kommen. Um überhaupt in Österreich studieren zu dürfen, müssen sie eine Reihe von bürokratischen Hürden überstehen. Diese zu überwinden kostet viel Zeit, Geld und Mühe, auch deshalb, weil oft falsche Informationen von Studienabteilungen vermittelt werden, da deren Angestellte nicht einmal die simple Qualifikation für ihren Job besitzen, eine Fremdsprache zu beherrschen.
Es dauert mindestens zwei Jahre, bis eine StudentIn als ordentliche/r HörerIn an einer Universität immatrikuliert bzw. inskribiert wird. Bis man sich richtig orientiert und über genug Sprachkenntnisse verfügt, um Prüfungen zu machen und im Studium Erfolg und Fortschritt zu haben, vergeht auch einige Zeit. Bis dahin wird einem klar, dass das Studium noch im Durchschnitt sechs bis acht Jahre dauern wird und in dieser Zeit der/die Studierende überhaupt kein Geld verdienen und keine Arbeitserfahrung machen darf.
Die meisten der sogenannten ausländischen Studierenden kommen aus Entwicklungsländern, in denen das durchschnittliche Einkommen die 590 Euro (um die 8000 Schilling) nicht überschreitet. Das bedeutet, dass es bei vielen Studierenden auch seitens der Eltern erwartet wird, sich gewissermaßen selbst finanzieren zu können, zumindest zum Teil. Wie es eigentlich überall der Fall ist (sowohl für inländische als auch für Studierende aus dem Ausland, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen, mit welchem durchschnittlichen Einkommen).
Deshalb passiert es infolge dieser einfachen Tatsachen sehr oft, dass Studierende in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Diese Situation hat sich seit der Einführung von Studiengebühren noch dramatisch verschärft, weil gerade von dieser Gruppe von ausländischen Studierenden der doppelte Beitrag von 740 Euro (circa 10.000 Schilling) zu bezahlen ist.
Viele Möglichkeiten, Geld zu erhalten, sind ja nicht vorhanden. Entweder sucht man um ein Stipendium an, wobei nur wenige Stipendien bewilligt und oftmals gekürzt werden, oder man bricht das Studium ab und kehrt zurück in das Heimatland, oder man wird in die sogenannte „Schwarzarbeit“ gedrängt! Allerdings mit welchem Risiko: nämlich die Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, und unter welch bedenklichen Umständen: schlechte Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen, keine Versicherung, Ausnützung und sogar sexuelle Belästigung in angeblich nicht wenigen Fällen bei Frauen.
Als Antwort auf die Frage, warum ausländische Studierende nicht arbeiten dürfen, wie es der Fall in vielen europäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden oder Dänemark ist, in denen die Gesetze in dieser Hinsicht immer flexibler werden und seit einigen Jahren Regelungen existieren, die die Studienzeit der Studierenden aus Nicht-EWR-Ländern wesentlich erleichtern, wird man mit Argumenten konfrontiert, die genausoweit von der Realität entfernt sind wie die Gesetze, für die sie argumentieren. Zum Beispiel, dass es zu einem Mißbrauch des Aufenthaltstitels kommen könnte, scheint mir kein wirkliches Argument zu sein, da der Studienerfolg jedesmal bei Verlängerung des Aufenthaltstitels nachgewiesen werden muss, dass heißt die sogenannten „ScheinstudentInnen“ verlieren ohnehin ihre Aufenthaltserlaubnis, wenn sie wirklich nur „ScheinstudentInnen“ sind und keinen Fortschritt im Studium machen. Oder dass Studierende die Jobs von österreichischen ArbeitnehmerInnen wegenehmen könnten, ist genauso ein schlechtes Argument, wenn man sich überlegt, um wieviel Studierende es sich tatsächlich handelt, welche Jobs in welchem Ausmaß sie annehmen und dass überhaupt zur Zeit in Österreich die Arbeitslosigkeitsrate unter AkademikerInnen eine niedrige ist. Eigentlich können die Studierenden eher einen positiven Wirtschaftsfaktor darstellen, da sie das Geld, das sie verdienen, in Österreich ausgeben und dadurch Kontakt zu österreichischen Firmen anknüpfen können, die sie nach ihrem Studium in ihren Heimatländern weiter ausbauen.
Das AusländerInnenreferat der Österreichischen HochschülerInnenschaft kämpft seit Jahren dafür, dass ausländische Studierende eine Arbeitserlaubnis erhalten. Unter der neuen linken ÖH ist dies ein Schwerpunkt des Referates geworden. Die politische Arbeit hat bereits begonnen und ist seit Ende Jänner durch die Novellierung des Fremdengesetzes noch intensiviert worden. Es gab Forderungsbriefe an zuständige Ministerien und Politiker, die bis jetzt positive Ergebnisse und Unterstützung gebracht haben. Weiters wurde mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Kontakt aufgenommen, um eventuell eine gemeinsame Aktion durchzuführen. Ursprünglich wurde eine Öffentlichkeitsoffensive für Mitte April geplant, mit dem Ziel, Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. In den letzten Tagen hat sich die Lage zu ändern begonnen. In den Medien wurde berichtet, dass in Zukunft ausländische Studierende drei Monate im Jahr arbeiten werden dürfen. Für viele bedeutet das ein großes Aufatmen, für uns heißt es unsere politische Arbeit fortzusetzen, damit die neue Regelungen das Leben und das Studium der vielen ausländischen Studierenden erleichtern und dadurch keine weiteren bürokratischen Hürden entstehen.
Basma Abu Naim ist AusländerInnenreferentin der ÖH-Bundesvertretung.
 
 
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