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2002 |
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Inlandspolitik
Eingeschränkte Sicht der Dinge
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(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Die Sache mit den Beneš-Dekreten ist viel komplexer, als es scheint.
Von Zuzana Medvedová
Momentan sind die Beneš-Dekrete in der öffentlichen Diskussion stark
vertreten. Trotzdem wissen viele Menschen nicht, welchem Zweck diese in
der Tschechoslowakei nach dem Krieg (außer zur Vertreibung der
Sudetendeutschen) gedient haben. Der tschechoslowakische Präsident
Eduard Beneš erließ sie in den Jahren 1940 bis 1945. Unmittelbar nach
dem Krieg bestand die Notwendigkeit, die Rechtslage der Tschechoslowakei
zu erneuern. Die Benes-Dekrete dienten als Überbrückungslösung, bis die
regulären Gesetze geschaffen wurden, sie wurden in der
Nationalversammlung vom 28.3.1943 zu einem Recht der
Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Diese Dekrete
beinhalteten 143 Verfügungen und Erlässe, wovon sich einige Passagen mit
Konfiszierung des Eigentums der Sudetendeutschen - nicht deren Ermordung
- und anderen „Feinden des tschechischen und slowakischen Volkes“,
beschäftigen. 1992 wurden sie mittels des „Rezeptionsgesetzes“ zu einem
Teil des Rechtsbestandes der Republik.
Obwohl die „legalisierte“ Vertreibung der Sudetendeutschen in der
Gegenwart als ein „totes Unrecht“ betrachtet wird, bleibt es mehr als
fraglich, warum die tschechische Republik geringe Bereitschaft zeigt,
dieses aus den Gesetzbüchern abzuschaffen. Eine Begründung besteht
darin, dass Beneš-Dekrete staatsgründend und staatstragend seien. Das
ist nicht haltbar, da eine juristische Aufhebung des umstrittenen
Bereiches trotzdem möglich wäre. Eine Übereinstimmng von zwei Drittel
der Parlamentsmitgliedern wäre die Voraussetzung dafür. Auch die
Tatsache, dass diese „sture" Haltung die Eingliederung der tschechischen
Republik in die europäische Gemeinschaft verhindern würde, lässt die
TschechInnen scheinbar unberührt. Die Sache ist viel komplexer, als es
scheint.
Aus der Sicht der Sozialpsychologie wäre es möglich, dass sich die
tschechische Republik in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlt.
Entscheidungsfreiheit im Verhaltensbereich liegt vor, wenn man unter
mehreren Verhaltensmöglichkeiten oder Standpunkten wählen kann. Zu einer
Bedrohung der Meinungs- und Einstellungsfreiheit kommt es, wenn z.B. ein
Außenstehender (Österreich) die Empfängerin (Tschechische Republik) auf
eine bestimmte Position festlegen möchte. In diesem Fall fühlt sich die
Empfängerin in ihrer Entscheidungsfreiheit durch die Androhung negativer
Konsequenzen (Verhinderung von EU-Beitritt) durch den Außenstehenden
wesentlich eingeschränkt. Es ist möglich, dass diese
Entscheidungsfreiheit um so größer sein soll, je mehr
Freiheitseinschränkung man in der nahen Vergangenheit erfahren hat.
Solche Effekte werden in der Sozialpsychologie als Reaktanz und
Bumerangeffekte bezeichnet. Im Alltag sind diese Effekte Teil des
menschlichen Wesens, das nach Selbstbestimmung und Freiheit strebt.
Im Jahr1938 lebten in der Tschechoslowakei um die 3,25 Millionen
Deutsche. Bereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es Unstimmigkeiten
zwischen der Regierung und der Sudetendeutschen Partei. Diese Zeit war
von deutschnationalem Denken geprägt, das sich schon zur
Jahrhundertwende im gesamten Deutschland und der Habsburger-Monarchie
verbreitete. Die Sudetendeutsche Partei gehörte unter der Führung von
Konrad Henlein zu den stärksten Parteien. Durch ständige Provokationen
im Parlament versuchte Henlein die politische Lage aus dem Gleichgewicht
zu bringen. Damit handelte er im Interesse Hitlers, der einen Vorwand
suchte, um die Tschechoslowakei zu überfallen. 1938 forderte Hitler
Henlein auf, hohe Forderungen wie die nach Selbstbestimmung an die
Regierung zu stellen. Als Vorwand für den Einmarsch sollte der Welt die
Wiederherstellung der Gerechtigkeit für deutsche Volksgenossen dienen.
Unter Kriegsandrohung erzwang Hitler die Abtretung des Sudetenlandes an
das Deutsche Reich, so dass das Münchner Abkommen von Deutschland,
Italien, Frankreich und Großbritannien ohne die tschechoslowakischen
Regierung ausgehandelt wurde. Deutschland brach das Münchner Abkommen
und besetzte im März 1939 die „Rest-Tschechei“. So wurde das Protektorat
Böhmen-Mähren gebildet. In den darauffolgenden Jahre übten die Nazis
zahlreiche Repressionen gegen die Bevölkerung aus. Die Sudetendeutsche
Partei hatte also erfolgreich die Zerstörung der Tschechoslowakei
initiiert. Teile der sudetendeutschen Volksgruppe erwiesen sich als
KollaborateurInnen der deutschen Besetzer und wurden daher als Verräter
angesehen. Aus diesem Grund sah sich die tschechoslowakische Regierung
veranlasst, die Sudetendeutschen aus dem Staatsgebiet zu vertreiben. Die
Beneš-Dekrete ordneten zwar deren Vertreibung, aber nicht deren
Ermordung an. Schreckliche und bedauernswerte Fakten bleiben im Sinne
von Kriegsverbrechen durchgeführte kriminelle Handlungen, die sich gegen
die Zivilbevölkerung richteten. In diesem Zusammenhang ist es fraglich,
ob eine kollektive Schuldzuweisung für diese Verbrechen und das Strafen
der in dieser Sache nicht involvierten Generation angemessen ist. Es ist
schon traurig, wenn man die kleinformatige österreichische Zeitung
aufschlägt und feststellt, dass durch einseitige Informationsdarbietung
ein Beitrag zur Bildung von Vorurteilen, die gegen die jetzige
Generation gerichtet sind, geleistet wird. Durch das Aktualisieren der
dunklen geschichtlichen Ereignisse könnte man wahrscheinlich jedes Land
im negativen Licht darstellen. Bei wirklichem Interesse eine europäische
Gemeinschaft zu bilden und zu erweitern, sollte man sich auf die
sachliche Seite des Problems einschränken und nicht durch
ausschliesslich angsterregende Berichte neue Aggressionen in der
Öffentlichkeit fördern. Oder könnte es sein, dass die anti-slawistische
Haltung immer noch nicht ausgestorben ist? Beneš-Dekrete, AK Temelin.
Werden hier wirklich ethische und moralische Werte angestrebt, oder
lauert hinter diesen Themen ein unausgesprochener, geschichtlich
verwurzelter Hass gegen SlawInnen, der von Generation zur Generation
vererbt wird? Wenn das so ist, sollte sich die Kärntner Bevölkerung und
auch der Großteil der WienerInnen ihrer slawischen Abstammung bewusst
werden. Oder - woher kommen die Namen wie Novak, Hojac, Dolezal ...?
Dies ist aber eine andere Geschichte ...
Zuzana Medvedova ist eine slowakische Studentin in Wien. |
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