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2002 |
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Inlandspolitik
Zielscheibe der Reformwut |
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(Ausgagbe Nr.2 - Juni/Juli 2002)
Universitätsgesetz 2002: Wenn Studien überlaufen sind, soll nach
Staatsbürgerschaft sortiert werden.
Von Marion Guerrero
Die neue Universitätsreform, ein weiterer schwarz-blauer Schlag gegen
kritisches Denken, wird am 21. Mai im Ministerrat abgestimmt (und
vermutlich beschlossen). Wieder einmal ist eine Minderheit, die über
keine mächtige Lobby verfügt, die Zielscheibe der Reformwut unserer
Regierung: die Studierenden - und unter ihnen, wie so oft, besonders die
ausländischen StudentInnen. Seit der Wende versucht vor allem die FPÖ
Studierende in der Wahrnehmung der Bevölkerung als hedonistische
Faulenzer zu stigmatisieren, die mit Hilfe der Steuern des „kleinen
Mannes" ein angenehmes Lotterleben führen. Um so schlimmer natürlich,
wenn es sich dabei um AusländerInnen handelt. Nun liegt das Ergebnis
dieses Polemisierungs-Versuches auf dem Tisch: das Universitätsgesetz
2002.
Die Eckpunkte der Reform: Ein Universitätsrat soll als wichtigstes
Entscheidungsgremium an den Universitäten eingeführt werden. Bestehend
aus fünf Mitgliedern: zwei vom Ministerium geschickte Personen und zwei
„Unabhängige", die aber nicht aus der jeweiligen Universität stammen
dürfen; das fünfte Mitglied wird von den anderen vier bestimmt, im
Streitfall entscheidet das Ministerium. Der Senat, die bisherige
wichtigste Instanz der Universitätsleitung, bestehend aus ProfessorInnen,
AssistentInnen und Studierenden soll entmachtet, der Rektor gestärkt
werden. Die Mitbestimmung von Studierenden auf Fakultäts- und
Studienrichtungsebenen wird fast gänzlich abgebaut - was absolut nicht
verwunderlich ist, da ja nicht einmal mehr Fakultäten und
Studienrichtungen zwingend bestehen müssen. Problematisch, wenn man sich
vor Augen hält, dass die Studierenden die größte Gruppe der
Universitätsangehörigen stellen und mittels Diplomarbeiten,
Dissertationen und weitgehender Recherche einen wesentlichen Beitrag zur
Forschungsarbeit leisten. Auch der Mittelbau hat laut Gesetzesentwurf
nicht mehr viele Mitsprache-Möglichkeiten, obwohl bis zu 80 Prozent der
Lehre auf den Schultern der AssistentInnen lasten. Des weiteren soll ein
neues, sechsstelliges Notensystem (von „A" bis „F") eingeführt werden,
um Kompatibilität mit dem anglo-amerikanischen Raum zu erreichen. Was
hierbei nicht bedacht wurde: Weder in den USA noch in Großbritannien
gibt es ein ähnliches System. Im Gegensatz zum österreichischen
Gesetzesentwurf existiert dort nämlich der Buchstabe „E" in der
Bewertung nicht. Ein sehr plastisches Beispiel für die Unbedachtheit und
die halsbrecherischen Eile, in welcher der Gesetzesentwurf
zusammengestöpselt wurde. |
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