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Inlandspolitik

Zielscheibe der Reformwut
(Ausgagbe Nr.2 - Juni/Juli 2002)

Universitätsgesetz 2002: Wenn Studien überlaufen sind, soll nach Staatsbürgerschaft sortiert werden.

Von Marion Guerrero

Die neue Universitätsreform, ein weiterer schwarz-blauer Schlag gegen kritisches Denken, wird am 21. Mai im Ministerrat abgestimmt (und vermutlich beschlossen). Wieder einmal ist eine Minderheit, die über keine mächtige Lobby verfügt, die Zielscheibe der Reformwut unserer Regierung: die Studierenden - und unter ihnen, wie so oft, besonders die ausländischen StudentInnen. Seit der Wende versucht vor allem die FPÖ Studierende in der Wahrnehmung der Bevölkerung als hedonistische Faulenzer zu stigmatisieren, die mit Hilfe der Steuern des „kleinen Mannes" ein angenehmes Lotterleben führen. Um so schlimmer natürlich, wenn es sich dabei um AusländerInnen handelt. Nun liegt das Ergebnis dieses Polemisierungs-Versuches auf dem Tisch: das Universitätsgesetz 2002.

Die Eckpunkte der Reform: Ein Universitätsrat soll als wichtigstes Entscheidungsgremium an den Universitäten eingeführt werden. Bestehend aus fünf Mitgliedern: zwei vom Ministerium geschickte Personen und zwei „Unabhängige", die aber nicht aus der jeweiligen Universität stammen dürfen; das fünfte Mitglied wird von den anderen vier bestimmt, im Streitfall entscheidet das Ministerium. Der Senat, die bisherige wichtigste Instanz der Universitätsleitung, bestehend aus ProfessorInnen, AssistentInnen und Studierenden soll entmachtet, der Rektor gestärkt werden. Die Mitbestimmung von Studierenden auf Fakultäts- und Studienrichtungsebenen wird fast gänzlich abgebaut - was absolut nicht verwunderlich ist, da ja nicht einmal mehr Fakultäten und Studienrichtungen zwingend bestehen müssen. Problematisch, wenn man sich vor Augen hält, dass die Studierenden die größte Gruppe der Universitätsangehörigen stellen und mittels Diplomarbeiten, Dissertationen und weitgehender Recherche einen wesentlichen Beitrag zur Forschungsarbeit leisten. Auch der Mittelbau hat laut Gesetzesentwurf nicht mehr viele Mitsprache-Möglichkeiten, obwohl bis zu 80 Prozent der Lehre auf den Schultern der AssistentInnen lasten. Des weiteren soll ein neues, sechsstelliges Notensystem (von „A" bis „F") eingeführt werden, um Kompatibilität mit dem anglo-amerikanischen Raum zu erreichen. Was hierbei nicht bedacht wurde: Weder in den USA noch in Großbritannien gibt es ein ähnliches System. Im Gegensatz zum österreichischen Gesetzesentwurf existiert dort nämlich der Buchstabe „E" in der Bewertung nicht. Ein sehr plastisches Beispiel für die Unbedachtheit und die halsbrecherischen Eile, in welcher der Gesetzesentwurf zusammengestöpselt wurde.
 
 
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