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Zur Inhaltsübersicht: Ausgabe
2002 |
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Affäre Omofuma
Der Kampf geht weiter |
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(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Zur Einleitung und Erinnerung an einen zu trauriger Berühmtheit
gelangten Afrikaner.
Von Simon Inou
Am vierten März beginnt der Strafprozess gegen die drei
Fremdenpolizisten, die Marcus Omofuma am ersten Mai 1999 nach Nigeria
via Bulgarien gefesselt und geknebelt haben. Doch während des Fluges
stirbt der nigerianische Asylsuchende, der in Österreich lebte. Die
Anklage wird an diesem Tag lauten „Quälens eines Gefangenen mit
Todesfolge“.
Doch zwei Jahre und zehn Monate nach dem Erstickungstod des
nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma liegt nun der erste
amtliche Bescheid vor: Die fremdenpolizeilichen Maßnahmen wie
Mundverkleben und Fesseln waren „rechtswidrig“. Diese Feststellung traf
der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien. In der Zwischenzeit hat
der Anwalt der Familie Omofuma Georg Zanger verschiedene Schritte
unternommen, um Gerechtigkeit in dieser Affäre zu verlangen. Zuallererst
forderte Zanger, dass die beschuldigten Beamten sofort wieder
suspendiert werden sollen. Diese waren bereits suspendiert, bevor sie
Anfang 2001 wieder den Dienst antraten. Danach will Zanger vom
Innenministerium nicht nur Schadenersatz für Omofumas in Deutschland
lebende sechsjährige Tochter Franziska einfordern. Über den Weg der
Amtshaftung soll die Republik auch Franziskas Unterhalt und Ausbildung
übernehmen. Außerdem will Zanger der Republik auch die Altersversorgung
von Omofumas Eltern, die in Nigeria leben, in Rechnung stellen. Laut
einer Erklärung von Anwalt Zanger in der Tageszeitung Standard habe der
VfGH-Spruch auch im Zivilgerichtsverfahren gegen den Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) Wirkung. Der Politiker soll Omofuma
als Drogenhändler bezeichnet haben und wurde deswegen im Namen Omofumas
Tochter geklagt. Der Erstrichter habe das Zivilverfahren laut Zanger im
Standard bereits geschlossen, das Urteil wird dieser Tage erwartet. Der
Tod Omofumas zeigte uns nur die Spitze des Eisberges. Die negative Art,
mit der die Sicherheitskräfte im Lande Mozarts Menschen schwarzer
Hautfarbe behandeln, ist zutiefst menschenverachtend. Unterstützt wird
diese Haltung von einflussreichen Personen aus Politik und teilweise
auch der Justiz. Eine Konsequenz gab es jedoch: Der Menschenrechtsbeirat
wurde gegründet. Seine Aufgabe soll unter anderem die Verbesserung der
Menschenrechtssituation in den Gefängnissen und besonders in der
Schubhaft sein. Aber zwei Fragen bleiben noch offen: Wie unabhängig ist
dieser Beirat, und wie viel Macht hat er um zukünftige „Omofumas“ zu
vermeiden?
Simon Inou ist Chefredakteur von Radio Afrika International,
www.radioafrika.net und diesjähriger Journalistenpreisträger des Landes
Steiermark für Entwicklungspolitik |
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