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Affäre Omofuma

Der Kampf geht weiter

(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)

Zur Einleitung und Erinnerung an einen zu trauriger Berühmtheit gelangten Afrikaner.
Von Simon Inou

Am vierten März beginnt der Strafprozess gegen die drei Fremdenpolizisten, die Marcus Omofuma am ersten Mai 1999 nach Nigeria via Bulgarien gefesselt und geknebelt haben. Doch während des Fluges stirbt der nigerianische Asylsuchende, der in Österreich lebte. Die Anklage wird an diesem Tag lauten „Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge“.
Doch zwei Jahre und zehn Monate nach dem Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma liegt nun der erste amtliche Bescheid vor: Die fremdenpolizeilichen Maßnahmen wie Mundverkleben und Fesseln waren „rechtswidrig“. Diese Feststellung traf der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Wien. In der Zwischenzeit hat der Anwalt der Familie Omofuma Georg Zanger verschiedene Schritte unternommen, um Gerechtigkeit in dieser Affäre zu verlangen. Zuallererst forderte Zanger, dass die beschuldigten Beamten sofort wieder suspendiert werden sollen. Diese waren bereits suspendiert, bevor sie Anfang 2001 wieder den Dienst antraten. Danach will Zanger vom Innenministerium nicht nur Schadenersatz für Omofumas in Deutschland lebende sechsjährige Tochter Franziska einfordern. Über den Weg der Amtshaftung soll die Republik auch Franziskas Unterhalt und Ausbildung übernehmen. Außerdem will Zanger der Republik auch die Altersversorgung von Omofumas Eltern, die in Nigeria leben, in Rechnung stellen. Laut einer Erklärung von Anwalt Zanger in der Tageszeitung Standard habe der VfGH-Spruch auch im Zivilgerichtsverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) Wirkung. Der Politiker soll Omofuma als Drogenhändler bezeichnet haben und wurde deswegen im Namen Omofumas Tochter geklagt. Der Erstrichter habe das Zivilverfahren laut Zanger im Standard bereits geschlossen, das Urteil wird dieser Tage erwartet. Der Tod Omofumas zeigte uns nur die Spitze des Eisberges. Die negative Art, mit der die Sicherheitskräfte im Lande Mozarts Menschen schwarzer Hautfarbe behandeln, ist zutiefst menschenverachtend. Unterstützt wird diese Haltung von einflussreichen Personen aus Politik und teilweise auch der Justiz. Eine Konsequenz gab es jedoch: Der Menschenrechtsbeirat wurde gegründet. Seine Aufgabe soll unter anderem die Verbesserung der Menschenrechtssituation in den Gefängnissen und besonders in der Schubhaft sein. Aber zwei Fragen bleiben noch offen: Wie unabhängig ist dieser Beirat, und wie viel Macht hat er um zukünftige „Omofumas“ zu vermeiden?
Simon Inou ist Chefredakteur von Radio Afrika International, www.radioafrika.net und diesjähriger Journalistenpreisträger des Landes Steiermark für Entwicklungspolitik
 
 
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