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2002 |
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Affäre Omofuma
Tödliche „Ruhigstellung“ |
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(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Wenn Afrikaner in Polizeigewahrsam sterben, findet die Untersuchung erst
spät - wenn überhaupt - statt.
Von Obiora C-ik Ofoedu und Florian Sterkl
Für Angehörige der Ishan, einer Kultur in Nigeria, sind bestimmte
Bestattungsriten vorgesehen. Voraussetzungen wie das Erreichen der
Lebensreife oder die eines „ehrenhaften“ Todes konnte Marcus Omofuma,
der diesem Volk angehörte, nicht erfüllen. Eine Bestattungszeremonie ist
aber notwendig, damit seine Seele Frieden finden kann.
Marcus Omofuma ist während eines Abschiebefluges am ersten Mai 1999 im
Gewahrsam von drei Beamten der Fremdenpolizei gestorben. Zum genauen
Sachverhalt gibt es verschiedene Darstellungen. Die Beamten gaben an,
die Besatzung der bulgarischen Fluglinie „Balkan Air“ hätte gefordert,
Marcus Omofuma, der an Händen und Füßen ohnehin schon gefesselt war‚
„ruhig zu stellen“. Dies geschah, indem ihm zusätzlich Mund und Nase
verklebt wurden - die Crew bestritt dies. Noch zwanzig Minuten vor der
Landung wurde der Puls gefühlt; unmittelbar nach der Ankunft in Sofia
stellte ein herbeigerufener Arzt seinen Tod fest.
Unangenehme Fragen
Dieser Fall wühlte in Österreich die Stimmung auf. Doch anstatt ein
kritisches Bewusstsein über die herrschende Praxis bei Abschiebungen zu
entwickeln, war vielmehr die Tendenz zu beobachten, das Verhalten der
Beamten zu rechtfertigen. Die Legitimation des Todes von Marcus Omofuma
wurde somit vor allem durch Rassismus betrieben. Dennoch geriet die
Regierung immer mehr in Argumentationsnotstand. Der bulgarische
Gerichtsmediziner, der als erster die Leiche von Marcus untersuchte,
warf sehr unangenehme Fragen auf. Doch anstatt sich damit
auseinanderzusetzen, übte die österreichische Regierung indirekten Druck
auf ihn aus, weil sie meinten, die Technologie wäre in Bulgarien zu
schlecht. Professor Radanov widerspricht nämlich dem Wiener
Gerichtsmediziner Reiter, der bei der zweiten Untersuchung zum Schluss
gekommen war, dass Omofuma infolge einer Embolie gestorben ist. Der
bulgarische Gerichtsmediziner sprach offen aus, dass „ . . . Marcus
Omofuma starb, weil sein Mund verklebt und der Körper gefesselt wurde.“
Der Anwalt Dr. Georg Zanger, der sich der „Causa Omofuma“ angenommen
hatte, forderte schließlich mit Erfolg ein drittes Gutachten ein. Dieser
Befund, von Prof. Brinkmann in Deutschland erstellt, bestätigte
inhaltlich das bulgarische Gutachten.
Mahnwachen und Inserate
Bereits wenige Stunden nach dem Bekanntwerden seines Todes kam es in
Wien zu spontanen Protesten. Mahnwachen vor dem Innenministerium wurden
bis September weitergeführt. Der Innenminister, dem die Praxis der
Benutzung von Klebebändern bekannt war, dachte zu diesem Zeitpunkt nicht
an Rücktritt und wurde darin von seiner Partei, der SPÖ, und dem
Bundeskanzler unterstützt. 23 Tage nach Marcus Tod schalteten die Wiener
Freiheitlichen ganzseitige Inserate in der „Neuen Kronen Zeitung“, in
denen sie den damaligen Innenminister Schlögl zum Handeln gegen „farbige
Dealer“ aufforderte. Am 25. und 26. Mai 1999 wurde dann die „Operation
Spring“, die mit einem Personalaufwand von 850 BeamtInnen und über
Hundert Festnahmen die größte Polizeiaktion der zweiten Republik war,
eingeleitet. Damit wurde nachträglich der Tod von Marcus Omofuma
gerechtfertigt, der sofort in der „Neuen Kronenzeitung“ als Dealer
bezeichnet worden war. Asylwerber, vor allem afrikanischer Herkunft
würden, wie die „Operation Spring“ beweisen sollte, ihren Aufenthalt
dazu nützen, weiße, österreichische Kinder mit Drogen zu vergiften. Bei
Marcus Omofuma könne man den Drogenverkauf zwar nicht mehr nachweisen,
doch komme er zumindest aus demselben Milieu. Falls nicht einmal das
zuträfe, so hätte er zumindest dieselbe Hautfarbe. Interessant ist
jedenfalls auch das Faktum, dass 1999 die Wahlen zum Europaparlament und
zum Nationalrat stattfanden.
Bis zum heutigen Tag gab es bezüglich der Instrumentalisierung
afrikanischer Teile der Bevölkerung keine Bedenken seitens SPÖ oder ÖVP.
Der grundlegende Vorwurf der organisierten Kriminalität, der die
Vorgangsweise mit Lauschangriff - und später in den Verfahren, die
Anonymisierung von Zeugen - legitimieren sollte, fand in den Prozessen
keinen Ausdruck, da der Fall der „Operation Spring“ in jeweils einzelne
Verfahren zerstückelt wurde. Marcus Omofuma hat eine kleine Tochter in
Deutschland, die laut dem „Unabhängigen Verwaltungssenat“ Anspruch auf
Entschädigung hat, und eine alte Mutter zu Hause. Auch der Bruder könnte
Ansprüche geltend machen. Alle haben bis heute keine offizielle
Entschuldigung von Seiten der Regierung gehört.
Keine Klebebänder mehr
Wenn sich die „Causa Omofuma“ auch schon seit Jahren hinzieht, so
gab es bezüglich Flugabschiebungen doch einige Änderungen. So dürfen
heute keine Klebebänder mehr verwendet werden und im Falle von
Widerstand seitens des Abzuschiebenden, werden nun Deportationen
abgebrochen. Außerdem werden Abschiebungen vom Menschenrechtsbeirat
überwacht. Am vierten Dezember 2000 hätte der junge Anthony O.
abgeschoben werden sollen. Da er sich aber während des Transports zur
Maschine wehrte, wurde die Abschiebung abgebrochen und Anthony wegen
„Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ in das landesgerichtliche
Gefangenenhaus Korneuburg überstellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde
die Abschiebung dann mit einer Chartermaschine des internationalen
Flugrettungsdienstes durchgeführt.
Über den Tod von Marcus Omofuma hinaus gibt es noch eine ganze Anzahl
von Todesfällen von Afrikanern, die noch nicht restlos geklärt sind. Am
dritten Mai 2000, also fast genau ein Jahr nach dem Tod von Marcus,
wurde der 26jährige Afrikaner Richard Ibekwe tot in der Justizanstalt
für Jugendliche aufgefunden. Seitens der Justizanstalt wurde von einer
Überdosis Drogen gesprochen, doch angesichts des fünften Tages seit
seiner Inhaftierung erscheint diese Angabe zweifels- und
untersuchungswürdig. Der 19jährige Johnson Okpara sprang am 19. Januar
2001 während einer richterlichen Einvernahme mehrere Stockwerke in den
Tod. Ob Druck, Belastung und Angst ihn zu diesem Schritt veranlassten,
können wir nicht mehr untersuchen.
Wenn nun am vierten März der Prozess gegen die drei Beamten der
Fremdenpolizei, Bezirksinspektor Josef B., Bezirksinspektor Johann R.
und Gruppeninspektor Alexander K., anläuft, werden wir die Ereignisse
gespannt verfolgen. Der Prozess sollte auch im Interesse der
nigerianischen Regierung sein. Obwohl diese Regierung - wie jede
afrikanische Regierung - ihre Bevölkerung immer durch diplomatische
Taktiererei im Stich gelassen hat, werden zumindest Vertreter der
nigerianischen Botschaft den Prozess beobachten. Insgesamt kann sein
Ausgang die Praktiken zukünftiger Abschiebungen beeinflussen. Die
afrikanische Community wurde zwar durch Verfolgung und Kriminalisierung
gespalten, heute jedoch ist sie wieder im Zusammenhalt reorganisiert.
Sie hat aus den Vorfällen gelernt, zusammen zu arbeiten und für ihre
Rechte in Österreich einzutreten. Dabei ist sie nicht mehr allein. Es
gibt die Solidarität der Zivilgesellschaft mit der African Community. |
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