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Affäre Omofuma

Tödliche „Ruhigstellung“

(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Wenn Afrikaner in Polizeigewahrsam sterben, findet die Untersuchung erst spät - wenn überhaupt - statt.
Von Obiora C-ik Ofoedu und Florian Sterkl

Für Angehörige der Ishan, einer Kultur in Nigeria, sind bestimmte Bestattungsriten vorgesehen. Voraussetzungen wie das Erreichen der Lebensreife oder die eines „ehrenhaften“ Todes konnte Marcus Omofuma, der diesem Volk angehörte, nicht erfüllen. Eine Bestattungszeremonie ist aber notwendig, damit seine Seele Frieden finden kann.
Marcus Omofuma ist während eines Abschiebefluges am ersten Mai 1999 im Gewahrsam von drei Beamten der Fremdenpolizei gestorben. Zum genauen Sachverhalt gibt es verschiedene Darstellungen. Die Beamten gaben an, die Besatzung der bulgarischen Fluglinie „Balkan Air“ hätte gefordert, Marcus Omofuma, der an Händen und Füßen ohnehin schon gefesselt war‚ „ruhig zu stellen“. Dies geschah, indem ihm zusätzlich Mund und Nase verklebt wurden - die Crew bestritt dies. Noch zwanzig Minuten vor der Landung wurde der Puls gefühlt; unmittelbar nach der Ankunft in Sofia stellte ein herbeigerufener Arzt seinen Tod fest.

Unangenehme Fragen
Dieser Fall wühlte in Österreich die Stimmung auf. Doch anstatt ein kritisches Bewusstsein über die herrschende Praxis bei Abschiebungen zu entwickeln, war vielmehr die Tendenz zu beobachten, das Verhalten der Beamten zu rechtfertigen. Die Legitimation des Todes von Marcus Omofuma wurde somit vor allem durch Rassismus betrieben. Dennoch geriet die Regierung immer mehr in Argumentationsnotstand. Der bulgarische Gerichtsmediziner, der als erster die Leiche von Marcus untersuchte, warf sehr unangenehme Fragen auf. Doch anstatt sich damit auseinanderzusetzen, übte die österreichische Regierung indirekten Druck auf ihn aus, weil sie meinten, die Technologie wäre in Bulgarien zu schlecht. Professor Radanov widerspricht nämlich dem Wiener Gerichtsmediziner Reiter, der bei der zweiten Untersuchung zum Schluss gekommen war, dass Omofuma infolge einer Embolie gestorben ist. Der bulgarische Gerichtsmediziner sprach offen aus, dass „ . . . Marcus Omofuma starb, weil sein Mund verklebt und der Körper gefesselt wurde.“ Der Anwalt Dr. Georg Zanger, der sich der „Causa Omofuma“ angenommen hatte, forderte schließlich mit Erfolg ein drittes Gutachten ein. Dieser Befund, von Prof. Brinkmann in Deutschland erstellt, bestätigte inhaltlich das bulgarische Gutachten.

Mahnwachen und Inserate
Bereits wenige Stunden nach dem Bekanntwerden seines Todes kam es in Wien zu spontanen Protesten. Mahnwachen vor dem Innenministerium wurden bis September weitergeführt. Der Innenminister, dem die Praxis der Benutzung von Klebebändern bekannt war, dachte zu diesem Zeitpunkt nicht an Rücktritt und wurde darin von seiner Partei, der SPÖ, und dem Bundeskanzler unterstützt. 23 Tage nach Marcus Tod schalteten die Wiener Freiheitlichen ganzseitige Inserate in der „Neuen Kronen Zeitung“, in denen sie den damaligen Innenminister Schlögl zum Handeln gegen „farbige Dealer“ aufforderte. Am 25. und 26. Mai 1999 wurde dann die „Operation Spring“, die mit einem Personalaufwand von 850 BeamtInnen und über Hundert Festnahmen die größte Polizeiaktion der zweiten Republik war, eingeleitet. Damit wurde nachträglich der Tod von Marcus Omofuma gerechtfertigt, der sofort in der „Neuen Kronenzeitung“ als Dealer bezeichnet worden war. Asylwerber, vor allem afrikanischer Herkunft würden, wie die „Operation Spring“ beweisen sollte, ihren Aufenthalt dazu nützen, weiße, österreichische Kinder mit Drogen zu vergiften. Bei Marcus Omofuma könne man den Drogenverkauf zwar nicht mehr nachweisen, doch komme er zumindest aus demselben Milieu. Falls nicht einmal das zuträfe, so hätte er zumindest dieselbe Hautfarbe. Interessant ist jedenfalls auch das Faktum, dass 1999 die Wahlen zum Europaparlament und zum Nationalrat stattfanden.
Bis zum heutigen Tag gab es bezüglich der Instrumentalisierung afrikanischer Teile der Bevölkerung keine Bedenken seitens SPÖ oder ÖVP. Der grundlegende Vorwurf der organisierten Kriminalität, der die Vorgangsweise mit Lauschangriff - und später in den Verfahren, die Anonymisierung von Zeugen - legitimieren sollte, fand in den Prozessen keinen Ausdruck, da der Fall der „Operation Spring“ in jeweils einzelne Verfahren zerstückelt wurde. Marcus Omofuma hat eine kleine Tochter in Deutschland, die laut dem „Unabhängigen Verwaltungssenat“ Anspruch auf Entschädigung hat, und eine alte Mutter zu Hause. Auch der Bruder könnte Ansprüche geltend machen. Alle haben bis heute keine offizielle Entschuldigung von Seiten der Regierung gehört.

Keine Klebebänder mehr
Wenn sich die „Causa Omofuma“ auch schon seit Jahren hinzieht, so gab es bezüglich Flugabschiebungen doch einige Änderungen. So dürfen heute keine Klebebänder mehr verwendet werden und im Falle von Widerstand seitens des Abzuschiebenden, werden nun Deportationen abgebrochen. Außerdem werden Abschiebungen vom Menschenrechtsbeirat überwacht. Am vierten Dezember 2000 hätte der junge Anthony O. abgeschoben werden sollen. Da er sich aber während des Transports zur Maschine wehrte, wurde die Abschiebung abgebrochen und Anthony wegen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ in das landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg überstellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Abschiebung dann mit einer Chartermaschine des internationalen Flugrettungsdienstes durchgeführt.

Über den Tod von Marcus Omofuma hinaus gibt es noch eine ganze Anzahl von Todesfällen von Afrikanern, die noch nicht restlos geklärt sind. Am dritten Mai 2000, also fast genau ein Jahr nach dem Tod von Marcus, wurde der 26jährige Afrikaner Richard Ibekwe tot in der Justizanstalt für Jugendliche aufgefunden. Seitens der Justizanstalt wurde von einer Überdosis Drogen gesprochen, doch angesichts des fünften Tages seit seiner Inhaftierung erscheint diese Angabe zweifels- und untersuchungswürdig. Der 19jährige Johnson Okpara sprang am 19. Januar 2001 während einer richterlichen Einvernahme mehrere Stockwerke in den Tod. Ob Druck, Belastung und Angst ihn zu diesem Schritt veranlassten, können wir nicht mehr untersuchen.

Wenn nun am vierten März der Prozess gegen die drei Beamten der Fremdenpolizei, Bezirksinspektor Josef B., Bezirksinspektor Johann R. und Gruppeninspektor Alexander K., anläuft, werden wir die Ereignisse gespannt verfolgen. Der Prozess sollte auch im Interesse der nigerianischen Regierung sein. Obwohl diese Regierung - wie jede afrikanische Regierung - ihre Bevölkerung immer durch diplomatische Taktiererei im Stich gelassen hat, werden zumindest Vertreter der nigerianischen Botschaft den Prozess beobachten. Insgesamt kann sein Ausgang die Praktiken zukünftiger Abschiebungen beeinflussen. Die afrikanische Community wurde zwar durch Verfolgung und Kriminalisierung gespalten, heute jedoch ist sie wieder im Zusammenhalt reorganisiert. Sie hat aus den Vorfällen gelernt, zusammen zu arbeiten und für ihre Rechte in Österreich einzutreten. Dabei ist sie nicht mehr allein. Es gibt die Solidarität der Zivilgesellschaft mit der African Community.
 
 
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