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Affäre Omofuma

„Wenn das ‘österreichisch’ behandelt wird, dann besteht die Gefahr, dass das eine bedingte Freiheitsstrafe wird, und das war’s“
(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)

Ein Interview mit dem Rechtsanwalt Gabriel Lansky
Bukasa: Herr Dr. Lansky, aus Ihrer Erfahrung und Ihrem Genius heraus, möchten wir schon jetzt wissen, wie der am vierten März beginnende Prozess gegen die drei Polizisten, die selbst wissen, wie Marcus Omofuma verstorben ist, enden wird?

Lansky: Ich kann als Rechtsanwalt ohne Aktenkenntnis keine seriösen Analysen machen. Also alles, was ich jetzt sage, ist unter dem Vorbehalt, dass ich eine nicht perfekte Information, sondern nur Medieninformationen über dieSache habe. Es ist nach meinem Verständnis, und was ich darüber gelesen habe, vollkommen unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft hier die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge angeklagt hat und nicht wegen anderer Bestimmungen, die vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge hätten sein können oder sogar auch Mord. Die Anklageführung ist sehr schonend zu Gunsten der Beamten gewesen und ich teile die Auffassung meines Kollegen Georg Zanger, dass die Staatsanwaltschaft in Korneuburg eine Mordanklage erheben sollte. Es wäre theoretisch möglich, dass das Landesgericht Korneuburg ein Unzuständigkeitsurteil fällt, weil sie sagen, dass sie nicht zuständig seien, weil dies in Wirklichkeit ein Mordverdacht ist. Das wäre juristisch möglich, aber realistisch ist es nicht. Realistisch wird sein, dass die Beamten zu einer nicht sehr dramatischen Strafe wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt werden. Man hofft, das Ganze damit ruhig zu erledigen . . . Das wäre allerdings wirklich ein Skandal, weil ich der Meinung bin, dass die Omofuma-Sache eine so gravierende Geschichte war, die auch eine derartige Öffentlichkeitswirkung hatte und einen solchen Vertrauensverlust in die Polizei und Fremdenpolizei bewirkt hat, dass das meiner Auffassung nach eine exemplarische Bestrafung zur Folge haben sollte. Es ist enttäuschend, wie das Ganze behandelt wurde. Und der „Unabhängige Verwaltungssenat“ in Wien hat ja eine sehr mutige Entscheidung getroffen. Also der Wiener UVS hat in der Sache eine sehr interessante grundsätzliche Entscheidung getroffen, indem er gesagt hat, dass Omofuma qualvoll erstickt ist, weil er von drei Fremdenpolizisten im Zuge der Abschiebung gefesselt und geknebelt worden war. Diese Entscheidung des „Unabhängigen Verwaltungssenats“ von Wien könnte eine ganz gute Grundlage sein, um zu Gunsten der Eltern wirklich etwas zu machen.

Bukasa: Warum hat es bis zum Prozessbeginn drei Jahre gedauert, was sind die juristischen Gründe?

Lansky: Die Frage kann ich nicht wirklich beantworten, weil ich den Akt nicht kenne. Aber es ist untypisch, dass es so lange dauert.

Bukasa: Falls es zu einer Verurteilung kommen würde, welche Verurteilung wird herauskommen?

Lansky: Wenn das „österreichisch“ behandelt wird, dann besteht die Gefahr, dass das eine bedingte Freiheitsstrafe wird und das war’s. Das wäre nicht im Dienst der Verhinderung künftiger Übergriffe dieser Art.

Bukasa: Was denken Sie wäre richtig in einem solchen Fall, dass ein Mensch gestorben ist, für die Angehörigen der Familie Omofuma - falls die Polizisten verurteilt werden?

Lansky: Da müsste man unbedingt versuchen, mit Schadenersatzansprüchen gegen die Republik sich im Namen der Familie zu wehren. Das müsste man ganz stark betreiben, dass man Unterhaltsanspruch für die Hinterbliebenen organisiert.

Bukasa: Herr Dr. Lansky, wir danken Ihnen für das Gespräch.
 
 
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