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2002 |
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Affäre Omofuma
„Wenn das ‘österreichisch’ behandelt wird, dann besteht die Gefahr, dass
das eine bedingte Freiheitsstrafe wird, und das war’s“ |
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(Ausgagbe Nr.1 - März/April 2002)
Ein Interview mit dem Rechtsanwalt Gabriel Lansky |
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Bukasa: Herr Dr. Lansky, aus Ihrer Erfahrung
und Ihrem Genius heraus, möchten wir schon jetzt wissen, wie der am
vierten März beginnende Prozess gegen die drei Polizisten, die selbst
wissen, wie Marcus Omofuma verstorben ist, enden wird?
Lansky: Ich kann als Rechtsanwalt ohne
Aktenkenntnis keine seriösen Analysen machen. Also alles, was ich jetzt
sage, ist unter dem Vorbehalt, dass ich eine nicht perfekte Information,
sondern nur Medieninformationen über dieSache habe. Es ist nach meinem
Verständnis, und was ich darüber gelesen habe, vollkommen
unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft hier die Polizisten wegen
Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge angeklagt hat und nicht wegen
anderer Bestimmungen, die vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge
hätten sein können oder sogar auch Mord. Die Anklageführung ist sehr
schonend zu Gunsten der Beamten gewesen und ich teile die Auffassung
meines Kollegen Georg Zanger, dass die Staatsanwaltschaft in Korneuburg
eine Mordanklage erheben sollte. Es wäre theoretisch möglich, dass das
Landesgericht Korneuburg ein Unzuständigkeitsurteil fällt, weil sie
sagen, dass sie nicht zuständig seien, weil dies in Wirklichkeit ein
Mordverdacht ist. Das wäre juristisch möglich, aber realistisch ist es
nicht. Realistisch wird sein, dass die Beamten zu einer nicht sehr
dramatischen Strafe wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt werden.
Man hofft, das Ganze damit ruhig zu erledigen . . . Das wäre allerdings
wirklich ein Skandal, weil ich der Meinung bin, dass die Omofuma-Sache
eine so gravierende Geschichte war, die auch eine derartige
Öffentlichkeitswirkung hatte und einen solchen Vertrauensverlust in die
Polizei und Fremdenpolizei bewirkt hat, dass das meiner Auffassung nach
eine exemplarische Bestrafung zur Folge haben sollte. Es ist
enttäuschend, wie das Ganze behandelt wurde. Und der „Unabhängige
Verwaltungssenat“ in Wien hat ja eine sehr mutige Entscheidung
getroffen. Also der Wiener UVS hat in der Sache eine sehr interessante
grundsätzliche Entscheidung getroffen, indem er gesagt hat, dass Omofuma
qualvoll erstickt ist, weil er von drei Fremdenpolizisten im Zuge der
Abschiebung gefesselt und geknebelt worden war. Diese Entscheidung des
„Unabhängigen Verwaltungssenats“ von Wien könnte eine ganz gute
Grundlage sein, um zu Gunsten der Eltern wirklich etwas zu machen.
Bukasa: Warum hat es bis zum Prozessbeginn drei Jahre gedauert,
was sind die juristischen Gründe?
Lansky: Die Frage kann ich nicht wirklich
beantworten, weil ich den Akt nicht kenne. Aber es ist untypisch, dass
es so lange dauert.
Bukasa: Falls es zu einer Verurteilung kommen würde, welche
Verurteilung wird herauskommen?
Lansky: Wenn das „österreichisch“ behandelt
wird, dann besteht die Gefahr, dass das eine bedingte Freiheitsstrafe
wird und das war’s. Das wäre nicht im Dienst der Verhinderung künftiger
Übergriffe dieser Art.
Bukasa: Was denken Sie wäre richtig in einem solchen Fall, dass
ein Mensch gestorben ist, für die Angehörigen der Familie Omofuma -
falls die Polizisten verurteilt werden?
Lansky: Da müsste man unbedingt versuchen,
mit Schadenersatzansprüchen gegen die Republik sich im Namen der Familie
zu wehren. Das müsste man ganz stark betreiben, dass man
Unterhaltsanspruch für die Hinterbliebenen organisiert.
Bukasa: Herr Dr. Lansky, wir danken Ihnen für das Gespräch. |
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