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2002 |
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Affäre Omofuma
Macht beugt Recht |
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(Ausgagbe Nr.2 - Juni/Juli 2002)
Es gab nur zwei Möglichkeiten für den Ausgang des Prozesses zum Tode von
Marcus Omofuma . . .
Von Andreas Görg
Für den Ausgang des Prozesses gegen die drei Fremdenpolizisten, die
Marcus Omofuma getötet haben, gab es im Rahmen der bestehenden
Machtverhältnisse von vornherein nur zwei Möglichkeiten: Freispruch oder
eine bedingte Strafe unter einem Jahr, damit die drei Polizisten ihren
Beruf weiter ausüben können. Entsprechend dieser beiden Möglichkeiten
ist der Prozessverlauf in zwei Phasen einzuteilen. In der ersten Phase
ab Prozesseröffnung am 4. März 2002 im Landesgericht Korneuburg hat
alles auf Freispruch hingedeutet: Der Staatsanwalt hat schon bei der
Formulierung der Anklage weitestgehende Zugeständnisse an die drei
Angeklagten gemacht. Der erste Privatbeteiligtenvertreter hat den Fall
schon aufgegeben und mit Freispruch gerechnet. Der Richter hat ein Fax
von einem am Prozess Unbeteiligten verlesen, wonach bei Menschen mit
dunkler Hautfarbe nicht zu erkennen ist, wenn sie aufgrund der Atemnot
blau anlaufen. Die Verteidigung hat von sich gegeben, dass Marcus
Omofuma das Flugzeug entführen und in das World Trade Center hätte
fliegen können. Er sei der eigentliche Täter gewesen. Die Angeklagten
selbst hingegen wurden vollends entmündigt und zu ausführenden
Befehlsempfängern ohne Gebrauchsanweisung stilisiert. Schuld war
irgendwie bis hin zu den Ministern der gesamte Exekutiv-Apparat und der
konnte aber irgendwie auch nichts machen, weil die Dokumentation der
Grausamkeit von Abschiebungen von den Vorgesetzten bei der
Fremdenpolizei verhindert wurde. Der Umschwung in Richtung einer zweiten
Prozessphase wurde durch die Einmischung eines zweiten aggressiveren
Privatbeteiligtenvertreters und durch die Aussage der holländischen
ZeugInnen ermöglicht. Bei der Befragung der medizinischen
Sachverständigen hat der Richter bereits deutlich erkennen lassen, dass
er nun doch eher zu einem Schuldspruch neigt. Die Ausführungen des
österreichischen Gerichtsmediziners, der einen Tod des Marcus Omofuma
durch Herzversagen diagnostiziert hat, wurden als spekulativ und unnötig
abgetan. Die Fakten lagen schlussendlich klar auf dem Tisch. Die
gerichtliche Beweiswürdigung hat keinen Zweifel übriggelassen: Marcus
Omofuma wurde durch Einengung seines Brustkorbes über eine halbe Stunde
langsam erstickt. Das Szenario ist an Grausamkeit wohl nur schwer zu
überbieten. Das juristische Schlupfloch, um das Urteil dennoch im Rahmen
der Machtverhältnisse zu halten, war der „mangelnde“ Vorsatz für das
Quälen des Gefangenen Marcus Omofuma. Daher erfolgte - wie vorausgesehen
- ein Schuldspruch nur wegen fahrlässiger Tötung, wie bei einem
Autounfall. |
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