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Affäre Omofuma

Macht beugt Recht

(Ausgagbe Nr.2 - Juni/Juli 2002)

Es gab nur zwei Möglichkeiten für den Ausgang des Prozesses zum Tode von Marcus Omofuma . . .

Von Andreas Görg

Für den Ausgang des Prozesses gegen die drei Fremdenpolizisten, die Marcus Omofuma getötet haben, gab es im Rahmen der bestehenden Machtverhältnisse von vornherein nur zwei Möglichkeiten: Freispruch oder eine bedingte Strafe unter einem Jahr, damit die drei Polizisten ihren Beruf weiter ausüben können. Entsprechend dieser beiden Möglichkeiten ist der Prozessverlauf in zwei Phasen einzuteilen. In der ersten Phase ab Prozesseröffnung am 4. März 2002 im Landesgericht Korneuburg hat alles auf Freispruch hingedeutet: Der Staatsanwalt hat schon bei der Formulierung der Anklage weitestgehende Zugeständnisse an die drei Angeklagten gemacht. Der erste Privatbeteiligtenvertreter hat den Fall schon aufgegeben und mit Freispruch gerechnet. Der Richter hat ein Fax von einem am Prozess Unbeteiligten verlesen, wonach bei Menschen mit dunkler Hautfarbe nicht zu erkennen ist, wenn sie aufgrund der Atemnot blau anlaufen. Die Verteidigung hat von sich gegeben, dass Marcus Omofuma das Flugzeug entführen und in das World Trade Center hätte fliegen können. Er sei der eigentliche Täter gewesen. Die Angeklagten selbst hingegen wurden vollends entmündigt und zu ausführenden Befehlsempfängern ohne Gebrauchsanweisung stilisiert. Schuld war irgendwie bis hin zu den Ministern der gesamte Exekutiv-Apparat und der konnte aber irgendwie auch nichts machen, weil die Dokumentation der Grausamkeit von Abschiebungen von den Vorgesetzten bei der Fremdenpolizei verhindert wurde. Der Umschwung in Richtung einer zweiten Prozessphase wurde durch die Einmischung eines zweiten aggressiveren Privatbeteiligtenvertreters und durch die Aussage der holländischen ZeugInnen ermöglicht. Bei der Befragung der medizinischen Sachverständigen hat der Richter bereits deutlich erkennen lassen, dass er nun doch eher zu einem Schuldspruch neigt. Die Ausführungen des österreichischen Gerichtsmediziners, der einen Tod des Marcus Omofuma durch Herzversagen diagnostiziert hat, wurden als spekulativ und unnötig abgetan. Die Fakten lagen schlussendlich klar auf dem Tisch. Die gerichtliche Beweiswürdigung hat keinen Zweifel übriggelassen: Marcus Omofuma wurde durch Einengung seines Brustkorbes über eine halbe Stunde langsam erstickt. Das Szenario ist an Grausamkeit wohl nur schwer zu überbieten. Das juristische Schlupfloch, um das Urteil dennoch im Rahmen der Machtverhältnisse zu halten, war der „mangelnde“ Vorsatz für das Quälen des Gefangenen Marcus Omofuma. Daher erfolgte - wie vorausgesehen - ein Schuldspruch nur wegen fahrlässiger Tötung, wie bei einem Autounfall.
 
 
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