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Vertrag über eine Verfassung für Europa
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sollte den EG-Vertrag und den
EU-Vertrag ablösen und der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und
Rechtspersönlichkeit geben.
Zur Reform der Europäischen Union beauftragten die Regierungschefs der
EU-Mitgliedsstaaten im Dezember 2001 einen Konvent (Europäischer Konvent) aus
Parlamentariern und Regierungsvertretern unter der Leitung von Valéry Giscard d'Estaing
mit der Ausarbeitung eines neuen Europavertrages. Dieser Entwurf eines Vertrages über
eine Europäische Verfassung wurde im Sommer 2003 fertiggestellt, bis zum Sommer 2004
überarbeitet und am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnet. Er sollte
ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Bevor die Verfassung in Kraft treten
kann, muss sie in allen 25 Mitgliedsstaaten, teils durch eine Volksabstimmung, ratifiziert
werden. Dieser Prozess hat einen schweren Dämpfer durch die Ablehnung der EU-Verfassung
bei Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich erhalten (siehe Artikel
EU-Verfassung und Frankreich). Ob der Verfassungsvertrag in der vorliegenden Form in Kraft
treten kann, ist daher fraglich. Auf dem EU-Gipfel in Brüssel (Juni 2005) beschlossen die
EU-Politiker eine einjährige "Denkpause". Der Ratifizierungsprozess wurde damit
bis Mitte 2007 verlängert (ursprünglicher Termin: 1. November 2005). Schweden, Dänemark
und Großbritannien verschoben daraufhin bis auf weiteres die geplanten Referenden. |
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Dieser Bericht basiert auf einem Artikel der |
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Das
Europäische Parlament, die Vertretung
der Mitgliedsländer der Europäischen Union. |
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| Träumen von
Europa |
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Schon im Hochmittelalter gab es
erste Ansätze, die europäische Kleinstaaterei und die damit
verbundenen Konflikte, die nicht selten in Kriege ausarteten, zu
überwinden. 1096 hatte Papst Urban II. alle Europäer aufgerufen, die
christlichen Werte des Abendlands zu verteidigen und den Geburtsort
Christi aus der Hand der Mohammedaner zu befreien. Doch schon
während des ersten Kreuzzuges zeigte sich, dass die einzelnen
Kontingente im Zweifelsfall ihr eigenes Süppchen kochten. Die
europäische Uneinigkeit führte immer wieder zu schweren
Rückschlägen, zuletzt 1291, als die letzten Brückenköpfe der
Christenheit im heiligen Land verloren gingen.
Der französische Politiker Pierre Dubois (1250-1320) führte diese
Entwicklung darauf zurück, dass es kein einheitliches europäisches
System gab, durch welches es ermöglicht würde, politisch an einem
Strang zu ziehen. Er publizierte daher 1306 seine Schrift "De
recuperatione Terrae Sanctae" (Über die Wiedereroberung des Heiligen
Landes), in der er eine Art europäischen Gerichtshof forderte, der
durch entsprechende Beratung bestehende Konflikte friedlich beilegen
sollte. Diese Instanz sollte von den europäischen Königreichen und
Ländern beschickt werden und sowohl weltliche als auch geistliche
Würdenträger umfassen. Diesem Schiedsgericht beigeordnet war nach
Dubois eine Delegiertenversammlung von Vertretern der jeweiligen
Herrscher, die sich gleichsam prophylaktisch mit politischen Themen
befassen sollte, um mögliche Konflikte bereits vorab durch
politische Konsensfindung zu vermeiden.
Eineinhalb Jahrhunderte später legte der böhmische König Jiri
Podebrady (1420-1471) in seinem "Bündnis- und Föderationsvertrag"
von 1464 ein Modell vor, das erstaunlich modern und zukunftsweisend
war. Podebrady erkannte, dass es entsprechender Experten bedurfte,
welche politische Probleme kraft ihrer Kenntnis einer politischen
Lösung zuführen konnten, die sodann einem allgemeinen Diskurs
unterzogen werden sollte. Ihm schwebte ein europäischer Staatenbund
vor, dessen Mitglieder sich zu gegenseitiger Hilfe und gegenseitigem
Beistand verpflichteten. Das Mittel des Krieges war zwischen den
Mitgliedern ausgeschlossen und als Verbrechen gegen die übrigen
Mitglieder des Bundes entsprechend geahndet. Allfällige Konflikte
waren einem Bundesorgan, dem "Bundesgericht", vorzulegen, welches
dann über die Frage zu befinden hatte.
Weitere Organe des Bundes waren laut Podebrady der Bundesrat und die
Bundesversammlung. Der Bundesrat versammelte sämtliche
Staatsoberhäupter der Mitgliedsländer, mithin also ein
spätmittelalterlicher "Europäischer Rat". Die "Bundesversammlung"
hingegen war die erstmals ausformulierte Idee eines "Europäischen
Parlaments". Die einzelnen Mitgliedsstaaten des Bundes sollten
Vertreter aller Stände in diese Versammlung entsenden, die nicht nur
über Krieg und Frieden in Bezug auf andere Staaten, die nicht dem
Bund angehörten, zu befinden hatte, sondern auch die Entscheidung
über eine allfällige Neuaufnahme weiterer Mitglieder fällen sollte.
Die Versammlung hatte das Recht, Sanktionen zu verhängen, wenn ein
Mitglied gegen die Statuten verstieß, wobei die vorgesehene Palette
von Wirtschaftsboykotten bis zu militärischem Eingreifen reichte. Zu
diesem Zweck war der Bundesversammlung, der auch die Finanzhoheit
der Mitgliedsgelder anvertraut war, das Recht gegeben, im
Bedarfsfall eine eigene europäische Eingreiftruppe zu bilden.
Der Bundesversammlung stand ein eigenes Wappen zu, sie sollte über
ein Archiv, eine Bibliothek und einen ansprechenden Beamtenstab
verfügen, wobei Podebrady darauf drang, dass die jeweiligen
nationalen Sitten und Gebräuche beibehalten werden sollten, weshalb
"die wichtigen Ämter der Bundesversammlung von landeskundigen
Männern besetzt werden" sollten. Um den Gedanken eines europäischen
Parlaments in den einzelnen Mitgliedsstaaten entsprechend zu
verankern, sollte die Bundesversammlung in regelmäßigen Abständen in
einem anderen Staat tagen, wobei zum besseren gegenseitigen
Verständnis für eine entsprechende Zahl an Dolmetschern Sorge zu
tragen war. Zur Finanzierung dieser Aktivitäten regte Podebrady an,
dass jedes Mitgliedsland ein Zehntel seiner Einkünfte in eine
gemeinsame europäische Kasse einzahle, womit die Kosten der
gemeinsamen Arbeit gedeckt werden sollten.
Sogar zum Thema Stimmengewichtung machte sich Podebrady Gedanken.
Frankreich, dem Heiligen Römischen Reich, den Städten und Ländern
Italiens, den Gebieten der spanischen Kronen und allfälligen
weiteren Mitgliedern des Bundes sollte jeweils das gleiche
Stimmengewicht zukommen: "Wenn aber unter den Vertretern ein und
derselben Nation entgegengesetzte Stimmen über einen Gegenstand
abgegeben und beschlossen werden, dann soll das gelten, was von der
Mehrheit bestimmt und beschlossen worden ist, sodass die Nation
einstimmig geurteilt und beschlossen hat."
Podebradys Idee stieß innerhalb von Europa freilich auf geringe
Resonanz. Lediglich der Papst reagierte - er bannte Podebrady als
Ketzer.
In den nächsten zwei Jahrhunderten beschäftigten sich die
europäischen Staaten primär damit, sich gegenseitig an die Gurgel zu
gehen. Appelle an eine gemeinsame Vernunft verhallten ungehört.
Erwähnung verdient eine 1693 publizierte Schrift des britischen
Politikers William Penn (1644-1718), der später zum Gründer
Pennsylvanias werden sollte. Er brachte als erster die ökonomische
Potenz allfälliger Mitglieder einer europäischen Union ins Spiel.
Nicht die Zahl der Untertanen, die wirtschaftliche Macht eines
Landes sollte entscheidend sein. Dementsprechend sollte das Heilige
Römische Reich 12 Stimmen aufweisen, Frankreich und Spanien je 10,
die italienischen Staaten gemeinsam 8, England 6, Polen und Schweden
sowie Holland je 4, Portugal und Dänemark je 3 sowie die Schweiz
zwei Stimmen.
Penn machte sich, auch das ein Vorläufer heutiger Problemlagen,
sogar Gedanken über die Beschaffenheit des Sitzungszimmers. Dieses
sollte rund sein und so viele Eingänge aufweisen, wie es
Delegationen beherbergen sollte, "um Streitigkeiten über den
Vortritt zu vermeiden". Penn regte aber auch einen einheitlichen
europäischen Pass an, mit dem man ungehindert durch den ganzen
Kontinent reisen könnte, um dergestalt den Handel und den
Warenaustausch zu erleichtern: "Wer durch Deutschland gereist ist,
wo es eine so große Zahl von Staaten gibt, schätzt den Vorteil und
Wert einer solchen Freiheit in Erinnerung an die vielen Aufenthalte
und Untersuchungen, die er dort durchgemacht hat." Wie die Pläne von
Dubois und Podebrady blieben auch jene Penns ohne Umsetzung.
Ein spannender Vorschlag kam 1869 von der Internationalen Liga für
den Frieden in Genf. Deren Kongress schlug die Bildung von
"Vereinigten Staaten von Europa" vor, die republikanisch und
föderativ organisiert sein müssten. Mitglied dieses Staatenbundes
durften gemäß dem Beschluss nur solche Länder werden, in welchen das
allgemeine Wahlrecht, die Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit
sowie die individuelle und die Gewissensfreiheit gewährleistet
seien.
Nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs befassten sich neuerlich
zahlreiche Persönlichkeiten mit der Idee einer europäischen
Einigung. Bekannt wurde vor allem Richard Coudenhouve-Kalergi
(1894-1972) mit seiner Paneuropa-Idee, doch auch der langjährige
französische Außenminister Aristide Briand (1862-1932) machte sich
um den Europagedanken verdient, als er 1930 ein Konzept zur
Schaffung eines "Europäische Union" genannten Bundes vorlegte. Zu
diesem Zeitpunkt standen die Zeichen in Europa freilich schon wieder
auf Krieg, sodass alle Versuche, zu einer europäischen Einigung zu
kommen, scheiterten. |
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| Die
europäische Einigung |
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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
wirkte Europa zerrissener denn je. Die Hälfte des Kontinents befand
sich unter US-amerikanischer Dominanz, die andere Hälfte sah sich im
Einflussbereich der Sowjetunion. Europa war ausgeblutet, zerstört
und wirtschaftlich am Boden. Ein Kontinent, der Jahrhunderte lang
den Gang der Geschichte bestimmt hatte, sah sich mit einem Mal als
bloßes Anhängsel fremder Mächte.
Ein erster Schritt zur Überwindung der Situation war die Bildung
einer wirtschaftlichen Plattform zur Koordinierung industrieller
Aktivitäten, zu der sich die drei Benelux-Staaten, Italien,
Frankreich und die BRD zusammenfanden. Vorgesehen war auch eine Art
politischer Beirat, in den die drei großen Staaten je 18, Belgien
und Holland je 10 und Luxemburg vier Vertreter entsenden sollten.
Vom 10. bis zum 13. September 1952 traf sich zum ersten Mal, im
Rahmen der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl),
diese parlamentarische Versammlung, die aus 78 nationalen
Abgeordneten bestand, welche von den jeweiligen nationalen
Parlamenten ausgewählt worden waren. Diese Versammlung konnte fast
nur beratend tätig werden (sog. Konsultationsverfahren), hatte aber
auch das Recht, die Hohe Behörde der EGKS mit einem Misstrauensvotum
zum Rücktritt zu zwingen. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische
Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet. Die Parlamentarische
Versammlung, die zu diesem Zeitpunkt aus 142 Abgeordneten bestand,
war jetzt für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie erhielt keine
neuen Kompetenzen, gab sich aber trotzdem selbst den Namen
Europäisches Parlament, der freilich erst 1986 auch von den
Einzelstaaten offiziell anerkannt wurde.
Als die Europäischen Gemeinschaften 1971 ein eigenes Budget
erhielten, wurde die Versammlung an der Aufstellung und der
Verabschiedung des Haushaltsplans beteiligt - allerdings nicht im
Bereich der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die zu dieser
Zeit rund 90 % des Gesamtetats ausmachten. Um dieser weitgehenden
Bedeutungslosigkeit des parlamentarischen Arms der Gemeinschaft
gegenzusteuern, wurde 1976 der Beschluss gefasst, die Mandatare
nicht länger durch die nationalen Parlamente entsenden, sondern
vielmehr direkt vom Volk wählen zu lassen.
Waren die ersten direkten Wahlen zum Parlament 1979 noch nicht mit
einer Ausweitung seiner Zuständigkeiten verbunden gewesen, so fand
1986 durch die Einheitliche Europäische Akte erstmals tatsächlich
eine wichtige Kompetenzerweiterung statt: Mit dem so genannten
Verfahren der Zusammenarbeit war es nun an der allgemeinen
Gesetzgebung beteiligt und konnte offiziell Änderungsvorschläge an
Gesetzentwürfen machen, auch wenn nach wie vor der das letzte Wort
beim Ministerrat verblieb.
Dies änderte sich - wenigstens in einigen Politikbereichen - durch
den nächsten wesentlichen Schritt bei der Ausweitung der Kompetenzen
des Parlaments, den Vertrag von Maastricht 1992, in dem nun für
einige Politikbereiche das so genannte Mitentscheidungsverfahren
eingeführt wurde, in dem das Parlament dem Rat gleichgestellt wurde.
Es konnte nun einen Gesetzentwurf zwar noch immer nicht gegen den
Willen des Rates durchsetzen; allerdings konnte auch nichts mehr
ohne das Parlament beschlossen werden. Außerdem erhielt es das
Recht, eigenständig Untersuchungsausschüsse einsetzen, was seine
Kontrollmöglichkeiten stark erweiterte.
Durch die jüngsten Vertragsreformen von Amsterdam 1997 und von Nizza
2001 schließlich wurde das Mitentscheidungsverfahren ausgeweitet,
sodass es nun für einen Großteil der Politikbereiche der
Europäischen Union gilt. In manchen - und teilweise wesentlichen -
Bereichen, etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der polizeilichen
und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, hat das Parlament
zwar nach wie vor keine vollen Kompetenzen. Dennoch hat es als
gemeinsamer Gesetzgeber mit dem Rat heute eine legislativ starke
Position. |
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| Das
Europäische Parlament seit 1979 |
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Bei den ersten allgemeinen
europäischen Wahlen gingen die Sozialisten mit 125 Sitzen als
stärkste Kraft hervor. Als dritte Kraft hinter den Konservativen
(117 Sitze) - und vor den Liberalen - etablierten sich damals die
Kommunisten mit 48 Mandaten, wobei sich das Europäische Parlament
insgesamt aus 434 Mitgliedern zusammensetzte. Erste Präsidentin des
direkt gewählten EP wurde die französische Politikerin Simone Veil.
Durch die Süderweiterung wurde das EP auf 518 Mandate vergrößert.
Die neuerliche Erweiterung der EU im Jahr 1995 bedingte die
Aufstockung der Gesamtzahl der Mitglieder des EP auf 626, seit 2004
wies das Europäische Parlament 732 Mitglieder auf, wobei Deutschland
mit 99 Abgeordneten den größten, Malta mit fünf Mandataren den
geringsten Anteil stellte. Durch den Beitritt Rumäniens und
Bulgariens erreichte das EP 2007 die derzeitige Mandatszahl von 757
Mitgliedern. Gegenwärtig weist das Parlament sieben Fraktionen auf:
Christdemokraten, Sozialisten, Liberale, Grüne und Kommunisten sowie
Nationalkonservative und die so genannte Fraktion "Europa der
Demokratien und Diversitäten". 28 Abgeordnete gehören keiner
Fraktion an.
Gegenwärtig hat das Parlament drei wesentliche Aufgaben: europäische
Gesetzgebung, Budgetierung und Kontrolle der Europäischen
Kommission. |
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| Die Gebäude
des Parlaments |
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Sitz des Europäischen Parlaments ist
Straßburg. Dort finden zwölf viertägige Plenarsitzungswochen im Jahr
statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen jedoch in Brüssel, wo
zudem sechsmal im Jahr kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In
Luxemburg hat das Generalsekretariat
seinen Sitz.
Diese Vielzahl an Sitzungsorten geht auf die historische Entwicklung
des Europaparlaments zurück. Als Hauptsitz wurde bei der Gründung
der EGKS 1952 Straßburg festgelegt, das auch Sitz des Europarats ist
und die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg
symbolisiert. Die übrigen Institutionen der EGKS, etwa die Hohe
Behörde, waren dagegen in Luxemburg angesiedelt, sodass dort auch
ein großer Teil der Parlamentsverwaltung untergebracht wurde. 1957
schließlich wurde Brüssel Sitz der neu gegründeten Kommission für
EWG und Euratom.
Durch den Fusionsvertrag 1965 wurden die drei Gemeinschaften EGKS,
EWG und Euratom vereinigt und auch die Sitzungsorte neu verteilt.
Brüssel wurde nun der alleinige Sitzungsort von Rat und Kommission,
für Luxemburg blieb nur der Europäische Gerichtshof. Zur
Kompensation beschlossen die Mitgliedsstaaten, nun die Verwaltung
des Europaparlaments in diese Stadt zu verlagern.
Da in der Folgezeit Brüssel als Sitz der Europäischen Union immer
mehr an Bedeutung gewann, begann das Parlament schließlich einen
Großteil seiner Sitzungen hier abzuhalten, um sich besser mit den
übrigen EU-Institutionen zu verzahnen. Da dem Vertrag zufolge jedoch
Straßburg der Sitz für die Parlaments blieb, begann für die
Abgeordneten eine Art "Pendeln" zwischen den beiden Orten: Während
der Arbeitsalltag in Fraktionen und Ausschüssen sich in Brüssel
abspielt, erfolgt zwölfmal im Jahr eine so genannte "Straßburgwoche"
mit Plenartagungen.
Diese Lösung ist allerdings auch im Parlament nicht unumstritten.
Immer wieder gab und gibt es Initiativen von Abgeordneten, den Sitz
gänzlich nach Brüssel zu verlegen. Das Parlament hat sogar
verschiedene Resolutionen verabschiedet, in denen die Auflösung des
Standortes Straßburg gefordert wurde. Wichtigste Argumente dabei
sind der sehr hohe logistische Aufwand, den der regelmäßige Umzug
nach Straßburg bereitet und die damit verbundenen Kosten von
geschätzt 200 Mio. Euro pro Jahr. Für eine Sitzverlegung wäre jedoch
eine Vertragsänderung und damit eine Zustimmung aller
Mitgliedstaaten notwendig. Das scheitert bislang an Frankreich, das
"seinen" Sitz nicht aufgeben will.
Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt,
wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament
versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen
gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische
Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg. |
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| Arbeitsweise |
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Wie in Parlamenten üblich,
spezialisieren sich die Abgeordneten, um Themen fachkundig behandeln
zu können. Sie werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der
Fraktionslosen in insgesamt zwanzig ständige Ausschüsse und zwei
Unterausschüsse entsandt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig
sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten. Darüber hinaus
gibt es die Möglichkeit, Nichtständige Ausschüsse sowie
Untersuchungsausschüsse einzurichten, derzeit (2008) existiert ein
Nichtständiger Ausschuss zum Thema Klimawandel.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in ihrer Arbeit
von der Parlamentsverwaltung unterstützt: Das Generalsekretariat
gliedert sich in acht Generaldirektionen und den Juristischen
Dienst. Es wird geleitet vom Generalsekretär. Die politiknäheren
Generaldirektionen befinden sich mit ihren Mitarbeitern in Brüssel,
die übrigen in Luxemburg. Hier arbeiten mit 3500 Mitarbeitern etwas
mehr als die Hälfte der Bediensteten, darunter viele Übersetzer und
sitzungsferne Verwaltungsdienste.
Die Abgeordneten werden dabei für jeden Mitgliedstaat getrennt
gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der
Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, entweder in dem Land
ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland. Das genaue Wahlsystem
wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch jeweils
nationale Regelungen bestimmt. Vor der Wahl 2004 mussten die Staaten
jedoch eine Richtlinie umsetzen, die eine gewisse Vereinheitlichung
des Wahlrechts vorsieht.
Die Wahl zum Europaparlament ("Europawahl") findet alle fünf Jahre
statt. Die jüngste Wahl war am 10., 11. und 13. Juni 2004 in den
damaligen 25 Mitgliedstaaten, in Rumänien und Bulgarien am 15.
Januar 2007. Die nächste Wahl ist für den 4. bis 7. Juni 2009
vorgesehen.
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