Entsprechend dem Wiener
Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz ist bei Gasgeräten ab 15
kW eine Abgasmessung durchzuführen. Bei dieser Messung wird
meist von Ihrem Rauchfangkehrer überprüft, ob die
Abgase Ihres Gerätes den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen.Alle Gasgeräte die 5 Jahre oder älter sind müssen
noch dieses Jahr überprüft werden!
Überprüfungsintervalle:
15 - 26 kW (z.B. Durchlauferhitzer 10 l) alle 5 Jahre
26 - 50 kW (z.B. Durchlauferhitzer 13 l) alle 2 Jahre
über 50 kW jährlich
Diese Messung darf nur durch ein behördlich bestelltes Prüforgan
durchgeführt werden. Dies sind unter anderem geprüfte
Rauchfangkehrer oder geprüfte Installateure. Für den Fall, dass
die Werte nicht im zulässigen Bereich liegen, haben Sie die
Möglichkeit innerhalb von 13 Wochen entsprechende Veränderungen
am Gerät vornehmen zu lassen, um bei der Wiederholungsprüfung
einen positiven Befund zu erlangen.Um Ihnen Unannehmlichkeiten
durch mehrfache Prüfungen zu ersparen bieten wir Ihnen an, diese
Überprüfung für Sie durchzuführen. Der Vorteil gegenüber der
Messung durch einen Rauchfangkehrer begründet sich darin, dass
wir, wenn notwendig, entsprechende Einstellungen und
Veränderungen an Ihrem Gerät sofort durchführen (Zeit- und
Kostenersparnis !). Zusätzlich können wir auf Wunsch
gleichzeitig das Service an Ihrem Gasgerät durchzuführen, um
dessen Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer zu erhöhen.
Die Service Arbeiten einer Kombitherme
umfaßen:
1. Reinigen der Abgaswege im Gerät
2. Ausbau und reinigen des Brenners
3. Überprüfen der Zünd- und Sicherheits-
einrichtungen
4. Überprüfen der eingebauten Armaturen auf
Dichtheit
5. Kontrollieren und Einstellen der Gasmenge
6. Funktionsüberprüfung des Gerätes
7. Membramdruckgefäß Vordruck prüfen
8. Überprüfen der Umschaltung bei Warm-
wasserentnahme
9. Überprüfen der Brauchwassertemperatur