Gasthermen
Abgasmessung bei Gasgeräten
Entsprechend dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz ist bei Gasgeräten ab 15 kW eine Abgasmessung durchzuführen. Bei dieser Messung wird meist von Ihrem Rauchfangkehrer überprüft, ob die Abgase Ihres Gerätes den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.Alle Gasgeräte die 5 Jahre oder älter sind müssen noch dieses Jahr überprüft werden!

Überprüfungsintervalle:

15 - 26 kW (z.B. Durchlauferhitzer 10 l) alle 5 Jahre
26 - 50 kW (z.B. Durchlauferhitzer 13 l) alle 2 Jahre
über 50 kW jährlich


Diese Messung darf nur durch ein behördlich bestelltes Prüforgan durchgeführt werden. Dies sind unter anderem geprüfte Rauchfangkehrer oder geprüfte Installateure. Für den Fall, dass die Werte nicht im zulässigen Bereich liegen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 13 Wochen entsprechende Veränderungen am Gerät vornehmen zu lassen, um bei der Wiederholungsprüfung einen positiven Befund zu erlangen.Um Ihnen Unannehmlichkeiten durch mehrfache Prüfungen zu ersparen bieten wir Ihnen an, diese Überprüfung für Sie durchzuführen. Der Vorteil gegenüber der Messung durch einen Rauchfangkehrer begründet sich darin, dass wir, wenn notwendig, entsprechende Einstellungen und Veränderungen an Ihrem Gerät sofort durchführen (Zeit- und Kostenersparnis !). Zusätzlich können wir auf Wunsch gleichzeitig das Service an Ihrem Gasgerät durchzuführen, um dessen Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer zu erhöhen.
Die Service Arbeiten einer Kombitherme umfaßen:

1. Reinigen der Abgaswege im Gerät
2. Ausbau und reinigen des Brenners
3. Überprüfen der Zünd- und Sicherheits-
    einrichtungen
4. Überprüfen der eingebauten Armaturen auf
    Dichtheit
5. Kontrollieren und Einstellen der Gasmenge
6. Funktionsüberprüfung des Gerätes
7. Membramdruckgefäß Vordruck prüfen
8. Überprüfen der Umschaltung bei Warm-
    wasserentnahme
9. Überprüfen der Brauchwassertemperatur
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Installateure
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