Wiener Hundeführschein
© Stadt Wien "Der Wiener Hundeführschein ist freiwillig und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt konfliktfreier zu gestalten", so seine Initiatorin, Umweltstadträtin Ulli Sima. "Die Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden wird gefördert und damit wird auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen." Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit der Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes im

Herbst 2005 geschaffen. Der Hundeführschein ist weder als Konkurrenz noch als Ersatz für die Ausbildung von Hunden durch die anerkannten Wiener Hundesportvereine gedacht. Er soll vielmehr eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten sein.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Prüfung zum freiwilligen Hundeführschein, oftmals auch "Hundeführerschein" genannt, erfolgreich abgelegt haben, sind für das darauf folgende Jahr von der Hundeabgabe (43,60 Euro) befreit. Dies gilt ausnahmslos für alle, die den Hundeführschein absolvieren, egal welche Prüfungen Sie bereits abgelegt haben. Zusätzlich werden Sie mit einem Geschenkpaket, der so genannten Hundebox, für den "besten Freund des Menschen" belohnt. Neben Wissenswertem in Buchform enthält die Box auch zahlreiche weitere Geschenke, angefangen vom Erste-Hilfe-Paket über Futterproben und einem Einkaufsgutschein bis hin zu einer Leine und zu Hundesackerln für den "Fall der Fälle".

Theoretische und praktische Prüfung

Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil soll dazu beitragen, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Im praktischen Teil soll gelernt beziehungsweise gezeigt werden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, Alltagssituationen gemeinsam mit ihren Hunden tiergerecht, gesetzeskonform und stressfrei zu bewältigen.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an alle Hundehalter/innen in Wien.
Wenn Sie die Prüfung ablegen wollen, müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sein:

    Das Mindestalter der Hunde zum Zeitpunkt der Prüfung muss sechs Monate betragen.
    Der zu prüfende Hund muss in Wien gemeldet sein.
    Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien (MA 6 - Rechnungsamt) gemeldet ist.
    Eine Vorbereitung im Rahmen eines Kurses ist nicht erforderlich, aber wünschenswert.
aus
Webservice der Stadt Wien
wien.at vereinigt umfangreiche Informationen und Dienste zu allen Lebensbereichen der Stadt Wien sowie zahlreiche weitere Services
www.wien.gv.at
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