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Wien-vienna.at bietet aus den vielfältigsten Bereichen historische und aktuelle Informationen über Wien, seine Bewohner und seine Wirtschaft, sowie eine Linksammlung offizieller und privater Wien-bezogener Internetseiten. Zielgruppe der Plattform sind in erster Linie WienerInnen und Wieninteressierte vom Kind bis hin zu websurfenden PensionistInnen. Nicht zuletzt ist wien-vienna.at auch ein "Schau...fenster" für die Wiener Wirtschaftstreibenden, um sich und ihre Waren bzw. Dienstleistungen einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Sparte der in unserem Portal vorgestellten Betriebe reicht vom Saisonbetrieb, wie das „1.Wiener Bootstaxi“, bis zu Konzernen wie die „Kone Aufzüge AG“. Wir „belästigen“ unsere Besucher nicht mit Pop-Up oder Bannerwerbung und setzen unser Hauptaugenmerk auf optimale Findung durch Suchmaschinen.

Neue Inhalte werden täglich (Sonderthemen, Veranstaltungshinweise und Tipps fallweise auch an Sonn- und Feiertagen) online gestellt.
wiennews.at für aktuelle Veranstaltungen, Aktionen und Angebote unserer Werbepartner etc., sowie wienverzeichnis.at mit Firmenkurzpräsentationen von Wiener Betrieben, welche durch unsere Mitarbeiter persönlich besucht wurden, runden das umfassende Angebot von wien-vienna.at ab.
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Medieninhaber und Herausgeber: Citype - Internet-Portal BetriebsgesmbH
Firmensitz, Redaktion, Herstellungsort: A-1020 Wien, Praterstrasse 40
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Unternehmensgegenstand: Erstellung und Betrieb von Internet-Portalen; Content-Schaffung und werbliche Nutzung
Gesellschaftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
eingetragen bei: Handelsgericht Wien, FN 200659 m
Stammkapital: Euro 75.000,-
Gesellschafter: Hr. Erhard Gaube 100%
Geschäftsführer: Hr. Erhard Gaube
Aufsichtsbehörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirks
Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe
Unternehmensberatung und Informationstechnologie,
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien / Österreich
Berufsgruppe: Informationstechnologen, Österreich
Steuernummer: 338/8647
UID-Nr.: ATU 50515900
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Sämtliche an uns übermittelten Daten werden ausschließlich für Abrechnungszwecke, Aufrechterhaltung und Verbesserung des Kundenservice genutzt. Es werden keinerlei Daten an Dritte weitergegeben.
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Nutzungsbestimmungen für
zum Download bereitgestellte Bilder und Grafiken
Für alle extra gekennzeichneten auf der Plattform von "CITYPE" zum Download bereitgestellten Grafiken (z.B. Wallpapers) liegt das Copyright allein beim Urheber - die Nutzung mit Nennung des Urhebers und externem Link auf wien-vienna.at, wird hier ausdrücklich gestattet; jedwede andere Verwendung bzw. Veränderung der Grafiken bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Citype Ges.mbH.
Geschäftsbedingungen für
Ticketverkauf L.O.D.
Es gelten die Beförderungsbedingungen der
Slowakische Schifffahrt und Häfen – Personenschifffahrt AG
(SPaP-LOD)

 Slovenská plavba a prístavy – lodná osobná doprava, a.s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Citype Internet-Portal BetriebsgesmbH
§ 1 Geltung und Gegenstand der AGB
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln umfassend die Beziehungen der Firma Citype – Internet-Portal BetriebsgesmbH („Citype“) zu ihren Geschäftspartnern, Kunden und Nutzern in den verschiedenen Geschäftsbereichen und umfassen alle Verträge, seien sie entgeltlich oder unentgeltlich.
(2)
Außer bei ausdrücklicher anders lautender schriftlicher Erklärung durch Citype gelten immer nur und ausschließlich die vorliegenden AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht und werden hiermit widersprochen. Auch aus Handlungen von Citype kann nicht auf konkludente Annahme anderer Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Abwehrklauseln und Gegenabwehrklauseln anderer Geschäftsbedingungen gelten nicht und wird hiermit widersprochen.
(3)
Citype betreibt bis auf Weiteres im Wesentlichen 2 Geschäftsbereiche, die im Folgenden in separaten Kapiteln behandelt werden. Diese sind:
A. Der Betrieb von Internet-Portalen für die bis auf Weiteres kostenfreie Benutzung zur Informationssuche durch Private; im folgenden Kapitel „A. KOSTENLOSE PORTAL-NUTZUNG“ behandelt.
B. Der Verkauf von Werbung oder werbeähnlichen Einschaltungen verschiedenster Art auf den von Citype betriebenen Internet-Portalen; im folgenden Kapitel „B. ONLINE-WERBUNG“ behandelt.
A. KOSTENLOSE PORTAL-NUTZUNG
§ 2 Begriffs-Definition
(1)
Citype betreibt mehrere große Websites (z.B. www.wien-vienna.at), die aufgrund ihres Umfanges und ihrer Informationsvielfalt als „Internet-Portale“ („Portale“) bezeichnet werden.
(2)
Diese Portale beinhalten vielfältigste Informationen zu einem Themenkreis und dienen dem Zweck, den Benutzer („Nutzer“) kostenlos und möglichst umfassend zu infomieren.
§ 3 Nutzungsbedingungen
(1)
Sämtliche Inhalte der Portale dürfen ausschließlich nur zur persönlichen Information und zum privaten Gebrauch verwendet werden. Die Inhalte, oder Teile davon, dürfen in keiner Form weder vervielfältigt oder veröffentlicht, noch in elektronische Datenbanken aufgenommen werden.
(2)
Nur die ausschließlich private und nichtkommerzielle Verwendung und Kopie von Inhalten ist zulässig. Auch eine unentgeltliche nichtkommerzielle Publikation in welchen öffentlich zugänglichen Medien auch immer (z.B. Internet, Print) wird hiermit ausdrücklich untersagt. Die Verwendung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für eine eventuelle urheberrechtliche Inanspruchnahme des Nutzers durch Dritte kann Citype keine wie immer geartete Verantwortung übernehmen und geht ausschließlich zu Lasten des Nutzers.
(3)
Der Nutzer hat keine Berechtigung über die enthaltenen Inhalte hinaus weitere Informationen weder entgeltlich noch unentgeltlich zu verlangen.
(4)
Informationen zu fehlerhaften Inhalten werden gerne entgegengenommen, jedoch besteht kein Anspruch auf Abänderung irgendwelcher Inhalte, es sei denn diese verletzten Gesetze oder Rechte.
§ 4 Haftung
(1)
Citype übernimmt für die Inhalte seiner Portale weder für die Vollständigkeit noch die inhaltliche Korrektheit noch die darstellungsmäßige Fehlerfreiheit eine wie immer geartete Haftung.
(2)
Citype übernimmt keine Haftung für die Inhalte der auf seinen Portalen geschalteten Werbung noch für deren Einhaltung des Urheberrechts.
(3)
Citype übernimmt keine Garantie für die andauernde und unterbrechungsfreie Online-Empfangbarkeit seiner Portale. Gelegentliche Ausfälle auch für mehrere Stunden sind durchaus möglich und technisch bedingt. Eine Haftung hierfür ist daher ausgeschlossen.
(4)
Fast alle Webseiten sind bisweilen Hackerangriffen ausgesetzt. In den meisten Fällen wird durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen kein Schaden angerichtet. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch solche Hackerangriffe Inhalte verändert, unkenntlich gemacht oder beseitigt werden bzw. die Empfangbarkeit der Website beeinträchtigt oder unterbrochen wird. Für daraus resultierende Schäden kann Citype nicht haftbar gemacht werden.
(5)
Citype räumt seinen Nutzern auf einigen seiner Portale die Möglichkeit der kostenlosen werblichen Selbsteintragung, einer Kleinanzeige, eines Gästebuch- oder Forums-Eintrages ein. Diese Eintragungen werden normalerweise auf Korrektheit und Gesetzeskonformität geprüft, es kann jedoch in Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen werden, dass gesetzeswidrige oder rechtsverletzende Inhalte kurzfristig in den Portalen von Citype aufscheinen. Citype übernimmt keine Haftung für solche fremden Inhalte, wird aber um die rasche Beseitigung und Beihilfe bei der Rechtsverfolgung bemüht sein.
(6)
Citype übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der auf seinen Portalen geschalteten Werbungen. Sollten sich darin gesetzes- oder rechtswidrige Inhalte oder Urheberrecht- oder Markenschutzverletzungen befinden, so hat sich die beschuldigende Seite direkt an das werbende Unternehmen zu wenden. Citype wird gegebenenfalls mit Informationen unterstützend behilflich sein.
(7)
Sollte sich trotz sorgfältigster Prüfung aller veröffentlichten Informationen doch ein gesetzeswidriger oder rechtsverletzender eigener Inhalt herausstellen, so war dies nicht beabsichtigt und wird zutiefst bedauert. In diesem Fall wird der Nutzer um rasche Information bzgl. dieses Umstandes gebeten und Citype wird unverzüglich die Verbesserung bzw. Beseitigung dieser Inhalte vornehmen. In diesem Fall haftet Citype nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(8)
Der Nutzer hat die angebotenen Inhalte mit aller Vorsicht zu verwenden und sollte diese gegebenenfalls noch durch Hinzuziehung anderer Quellen verifizieren. Keinesfalls sollten kommerzielle oder sonstige wichtige Entscheidungen, welcher Art auch immer, ausschließlich auf Basis der hier angebotenen Informationen getroffen werden.
(9)
Fremde sowie aufgrund eigener Befragungen selbsterstellte Statistiken und graphische Auswertungen sind aufgrund ihrer Natur mit unterschiedlichen Fehlertoleranzen verbunden. Auch bei Nichtangabe der Toleranz oder der Samplegröße darf der Nutzer nicht von einer exakten Richtigkeit der Werte und der Darstellung ausgehen und Citype übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße Verwendung und/oder Interpretation derselbigen.
(10)
Citype haftet in keiner Weise für die Korrektheit der verwendeten Links auf andere Websites noch für die Inhalte der über diese Links erreichten Websites. Die über vorhandene Links erreichbaren Websites wurden bei ihrer Einrichtung geprüft und für passend und rechtlich einwandfrei befunden, jedoch können diese in weiterer Folge jederzeit vom fremden Websitebetreiber verändert werden und danach möglicherweise gesetzeswidrige Inhalte beinhalten. Der Nutzer wird bei Kenntnisnahme eines solchen falschen Links oder rechtswidrigem Inhalt der verlinkten Website angehalten, diese Tatsache unverzüglich Citype zur Kenntnis zu bringen. Citype wird für die umgehende Korrektur des fehlerhaften Links bzw. ggf. die Beseitigung des betreffenden Links Sorge tragen.
(11)
Die Verwendung von Inhalten (Bildern, Texten, Grafiken, Videos, etc.) lt. § 3 Punkt (2) geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die urheberrechtliche Inanspruchnahme des Nutzers durch Dritte bei Gebrauch von Portal-Inhalten kann nicht ausgeschlossen werden und eine Haftbarmachung von Citype im Regress wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
(12)
Citype stellt seinen Nutzern die Inhalte seiner Portale bis auf Weiteres unentgeltlich zur Verfügung. Citype betont daher gegenüber seinen Nutzern, keine Verpflichtung für diesen Service zu haben. Citype ist es daher auch frei gestellt nach eigenem Belieben ein Portal kurzzeitig aus dem Internet zu nehmen oder auch gänzlich einzustellen. Für jeglichen daraus resultierenden direkten oder indirekten Schaden kann Citype nicht haftbar gemacht werden.
B. ONLINE-WERBUNG
§ 5 Begriffs-Definition
(1)
Citype betreibt mehrere umfangreiche gut besuchte Websites – auch „Portale“ genannt (z.B. www.wien-vienna.at) – auf denen interessierte Unternehmen („Unternehmen“) bezahlte Werbung oder werbeähnliche Einschaltungen verschiedenster Art schalten können.
§ 6 Nutzungsbedingungen
(1)
Jedes in- oder ausländische Unternehmen mit klarem Bezug zum Themenkreis des jeweiligen Portals ist berechtigt eine Einschaltung zu erwerben.
(2)
Citype behält sich vor - auch ohne weitere Begründung - Einschaltungen zu verweigern.
(3)
Es kann vorgesehen sein, dass Kunden per Selbsteintragung in ein Onlineformular selbstständig um eine Kontaktierung bzgl. Informationen über Werbung ersuchen können. Ein Rückruf und Kontaktierung durch Citype wird in der Regel rasch erfolgen, liegt aber im Ermessen von Citype und ist nicht verbindlich.
(4)
Citype kontaktiert auch aktiv, mittels selbstständiger Werbungsvertreter, geeignet erscheinende Unternehmen und präsentiert diesen die Vorteile einer Einschaltung auf seinen Portalen.
(5)
Die Werbungsvertreter sind von Citype geschulte selbstständige Unternehmer, die im Auftrag von Citype berechtigt sind, potentielle Unternehmen zu kontaktieren, diese über sämtliche mit einer Werbung in Zusammenhang stehenden Umstände zu informieren und von dem Unternehmen, im Namen und für Rechnung von Citype, eine für Citype noch rechtlich unverbindliche Anzeigen-bestellung entgegenzunehmen. Jede Vereinbarung bedarf der Schriftform! Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen und sind gegenstandslos.
(6)
So genannte Cold Calls im Namen von Citype sind diesen selbstständigen Werbungsvertretern ausdrücklich und streng untersagt und führen bei Zuwiderhandlung zur Auflösung der Zusammenarbeit. Ggf. dennoch betroffene Unternehmen bitten wir daher um entsprechende Information.
(7)
Die rechtsverbindliche Annahme des Auftrages durch Citype erfolgt erst durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Citype an das Unternehmen. Für die Erfüllung des Auftrages sind nur die in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen und Daten relevant.
(8)
Falls das Unternehmen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zusendung der Auftragsbestätigung schriftlich Einspruch gegen die Teile der Auftragsbestätigung erhebt, die abweichend von seiner ursprünglichen Anzeigenbestellung lauten, so gilt der Vertrag mit den Bedingungen laut Auftragsbestätigung als geschlossen.
(9)
Ein zeitgemäßer Einspruch des Unternehmens gegen abweichende Punkte der Auftragsbestätigung macht den Vertrag nur in den beanstandeten Punkten ungültig. Citype und das Unternehmen müssen dann für die beeinspruchten Punkte eine Übereinkunft erzielen und Citype hat dem Unternehmen eine neue entsprechend abgeänderte Auftragsbestätigung zuzusenden. Das Unternehmen hat dann neuerlich zu prüfen und kann sich wieder entsprechend Punkt (8) und (9) verhalten.
(10)
Das Unternehmen verpflichtet sich, Citype innerhalb von spätestens 14 Tagen ab Erhalt der verbindlichen und nicht beeinspruchten Auftragsbestätigung alle für seine Einschaltung notwendigen Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Schlüsselworte, etc. in digitaler Form zu übergeben oder per Email zuzusenden. Citype behält sich das Recht vor, einzelne (zu allgemeine oder schon vergebene) Schlüsselworte abzulehnen und ggf. stattdessen Ersatzbegriffe zu wählen. Eine Nichtlieferung dieser Daten und Unterlagen macht den Vertrag nicht ungültig.
(11)
Unterlagen, die in nicht-digitaler Form vom Unternehmen übergeben werden, müssen von Citype nicht verwendet werden. Das Unternehmen hat selber für die Übertragung in elektronisch digitale Form zu sorgen. Eine Nichtbefolgung ist mit der Nicht-Lieferung der Inhalte gleichzusetzen.
(12)
Falls nicht alle vorgesehenen Inhalte innerhalb dieses Zeitraums an Citype übergeben wurden, hat Citype die freie Wahl zwischen den folgenden Alternativen:
a) Kommentarloses Zuwarten für einen weiteren beliebigen Zeitraum nach eigenem Ermessen;
b) Mahnung unter Setzung einer Nachfrist nach Belieben;
c) Gestaltung und Schaltung der Werbung unter Verwendung nur der bis zu diesem Zeitpunkt vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Citype-eigenen Vorstellungen; bei nachträglicher Lieferung der Unterlagen ist Citype nicht mehr verpflichtet die geschaltete Werbung kostenlos nochmals zu verändern und die nachgereichten Unterlagen einzufügen. Gegen Zahlung des zusätzlichen Zeitaufwandes zum bekannt gegebenen Stundenkostensatz müssen jedoch die Änderungen von Citype durchgeführt werden.
Liegen nicht ausreichende Unterlagen für die Gestaltung der Werbung vor steht es Citype frei, an der vorgesehenen Stelle nur die Firmendaten des Unternehmens einzusetzen mit einem Zusatz, der darauf hinweist, dass diese Werbeeinschaltung dzt. in Arbeit ist. Die Einschaltung gilt damit als von Citype vertragskonform geschaltet.
d) Kündigung des Vertrages
(13)
Nach der Lieferung der Inhalte in digitaler Form und der expliziten Bestätigung oder auch konkludentem Verhalten des Unternehmens, dass die Unterlagen „vollständig“ geliefert wurden, erstellt Citype die gewünschte Werbung unter Befolgung der Wünsche des Unternehmens bzw. – bei Vorliegen von ungenauen Angaben – nach eigenem Dafürhalten und Ermessen.
(14)
Citype garantiert kein spezielles Design oder Layout, soweit diese nicht exakt vom Unternehmen vorgegeben und von Citype bestätigt wurden, wird aber in angemessenem Rahmen nachträglich vom Unternehmen gewünschte Veränderungen vornehmen. Mehrmalige nachträgliche Abänderungen müssen nicht mehr kostenfrei akzeptiert werden.
(15)
Die Länge und der Umfang der Werbeeinschaltung sowie allfällige Zusatzfeatures werden bei Auftragserteilung besprochen und schriftlich bestätigt.
(16)
Sind die in digitaler Form gelieferten Unterlagen zu umfangreich oder entsprechen sie in dieser Form nicht der Vereinbarung, so wird Citype das Unternehmen auffordern genauer zu spezifizieren, welche Teile dieser Unterlagen relevant sind und in der Werbung verwendet werden sollen. Kommt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht oder nicht zeitgerecht nach, so gelten die Bestimmungen von § 6 Punkt (11) und (12) sinngemäß.
(17)
Nach vollständigem Erhalt der Unterlagen vom Unternehmen bzw. nach einer Entscheidung von Citype entsprechend der Alternative § 6 Punkt (12) lit. c) wird Citype die Werbung im vereinbarten Ausmaß innerhalb von max. 7 Tagen – gerechnet vom Zeitpunkt des vollständigen Erhalts der Unterlagen vom Unternehmen bzw. vom Beschluss lt. § 6, Punkt (12) lit. c) die Anzeige mit unvollständigen Unterlagen zu erstellen - erstellen und auf dem gewünschten Webportal online stellen.
(18)
Sollte sich während der Erstellung der Werbung herausstellen, dass noch weitere Informationen oder Inhalte vom Kunden benötigt werden, so wird die Erstellungsperiode von 7 Tagen - entsprechend der Wartezeit auf die noch vom Unternehmen benötigten und angefragten Informationen und Inhalte - verlängert.
(19)
Citype garantiert keinen exakt bestimmten Platz für die Werbung auf dem jeweiligen Portal. Die Werbung kann nach dem freien Ermessen und Dafürhalten von Citype auf der für Werbung bestimmten Fläche in seinem Portal platziert werden.
(20)
Im Allgemeinen – und falls nicht anders vereinbart - wird Citype min. 2 kleine Anzeigen (Infoschaltungen) mit einem einführenden Text schalten, von wo aus man mittels Betätigung eines Links „mehr ...“ auf die umfassendere Werbeeinschaltung/Präsentation des Unternehmens weitergeleitet wird.
(21)
Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass Citype jederzeit und aus beliebigem Anlass die Werbung des Unternehmens an eine andere Stelle im Portal verlegen kann, soweit es sich um für Werbung reservierte Bereiche des Portals handelt.
(22)
Citype behält sich vor, Werbungen nach Belieben und von Unternehmen aus allen Branchen zu schalten. Es kann daher vorkommen, dass ein werbendes Unternehmen auch die Werbung eines Mitbewerbers vorfindet. Das kann weder vermieden noch das Nichteintreten garantiert werden.
(23)
Abänderungswünsche der Werbeeinschaltung direkt nach erstmaliger Online-Stellung werden in angemessenem Rahmen von Citype durchgeführt. War die Werbung aber schon länger als einen Monat online, so werden Abänderungswünsche von Citype als Zusatzauftrag angesehen und stundenweise zu den jeweils geltenden Stundensätzen an das Unternehmen verrechnet.
(24)
(24) Werbeeinschaltungen auf den Citype-Portalen sind generell – falls nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – vollständig im Voraus zu bestellen und zu bezahlen.
§ 7 Vertrag, Vertragsende, Kündigung
(1)
Generell beträgt die Vertragslaufzeit 1 Jahr; davon abweichende Vertragslaufzeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mit spezieller Genehmigung möglich.
(2)
Der abgelaufene Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von wenigstens einem (1) Monat vom Unternehmen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird.
(3)
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch das Unternehmen ist nicht möglich.
(4)
Das Unternehmen kann jederzeit das Herausnehmen seiner Werbung aus dem Portal verlangen, hat dann aber keine Berechtigung auf Rückerstattung der Werbekosten für die restlichen nicht verbrauchten Monate.
(5)
Citype kann zu jedem zukünftigen Zeitpunkt oder aus wichtigen Gründen auch sofort, den Vertrag oder die Vertragsverlängerung kündigen und die Werbung des Unternehmens aus seinem Portal nehmen.
(6)
Bei vorzeitiger Kündigung durch Citype hat diese, für die restlichen ganzen Monate der Vertragslaufzeit, die schon bezahlten Monatsbeträge an das Unternehmen zurückzuzahlen.
(7)
a. persönliche Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen gegen Citype oder Mitarbeiter von Citype durch das Unternehmen
b. rechtliche Inanspruchnahme von Citype oder Mitarbeitern von Citype durch das Unternehmen
c. üble Nachrede bzgl. Citype oder Mitarbeitern von Citype durch das Unternehmen
d. Feststellung von ungesetzlichen oder rechtswidrigen Inhalten in der Werbung des Unternehmens
e. Feststellung von gesetzeswidrigem Verhalten des Unternehmens
f. Feststellung der Nichtexistenz des Unternehmens
g. Nachhaltige Zurückbehaltung von fälligen Zahlungsbeträgen gegenüber Citype durch das Unternehmen trotz mehrmaliger Mahnung und Androhung der anwaltlichen Zahlungseintreibung
h. Nachhaltige Verweigerung der kooperativen Zusammenarbeit des Unternehmens bei der vertragskonformen Auftragsabwicklung sowie Querulantentum und Nichtbefolgung der vertraglichen Bedingungen
i. Ausgleich, Zwangsausgleich, Konkurs, Abweisung des Konkurses mangels Masse
j. Notwendigkeit der Einstellung des Portals oder von Teilen dessen.
(8)
Bei nachhaltigem Zahlungsverzug trotz wiederholter Mahnungen kann Citype, nach Setzung einer letzten Zahlungsfrist von 14 Tagen, die Einschaltung des Kunden für die Dauer des Zahlungsverzuges sistieren. Das Unternehmen hat danach keinen Anspruch auf Ersatz der verlorenen Einschaltzeiten.
§ 8 Haftung
(1)
Citype übernimmt keine Haftung für ein bestimmtes Aussehen (Layout, Design, Farben, Schriftarten, Logos, etc.) der im Portal geschalteten Werbung
(2)
Sollten die Texte (Layout, Design, Farben, Schriftarten, Logos, etc.) nicht exakt vom Kunden vorgeschrieben worden sein, so wird Citype bemüht sein diese nach den Wünschen des Unternehmens zu gestalten. Mehrmalige Neuwünsche oder Abänderung von vorherigen Vorgaben werden jedoch von Citype nur nach Maßgabe der Angemessenheit berücksichtigt. Sollten weitere unentgeltliche Abänderungen von Citype nicht mehr akzeptiert werden, so haftet Citype nicht für Texte (Layout, Design, Farben, Schriftarten, Logos, etc.), die ein von den Vorstellungen des Unternehmens verschiedenes Aussehen oder verschiedene Inhalte haben.
(3)
Citype kann keine Haftung übernehmen für die Darstellung der Werbungen auf verschiedenen Computern. Die Darstellung von Oberflächen auf dem Computerbildschirm ist abhängig von einer Vielzahl von technischen Parametern (Software und Hardware), die alle nicht im Einflussbereich von Citype liegen und ist daher nicht zu garantieren.
(4)
Citype übernimmt keine Haftung für die Online-Stellung der Werbung an einer bestimmten Stelle des Portals, soweit sich die Werbung in einem für Werbung vorgesehenen und aktuell benutzen Bereich handelt.
(5)
Citype behält sich vor, Werbeanzeigen von Unternehmen aller Branchen nach Belieben zu schalten und übernimmt weder für nachweisbare noch behauptete Schäden durch gleichzeitige Werbung von anderen Unternehmen auf der gleichen Site eine Haftung.
(6)
Citype übernimmt keine Haftung für die Inhalte der auf seinen Portalen platzierten Werbungen. Sollte Citype für wahre oder behauptete Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen durch Inhalte in einer der auf seinem Portal geschalteten Werbung in Anspruch genommen werden, so steht es im Ermessen Citypes diese Werbung umgehend und bis zur Klärung des weiteren Sachverhaltes entschädigungslos aus der Site zu nehmen. Dem betroffenen Unternehmen, welches diese Werbung geschalten hat, steht aus dieser Vorsichtsmaßnahme keine Haftbarmachung von Citype zu, muss vielmehr umgehend dafür sorgen, dass der Mangel in seiner Werbung behoben wird oder die tatsächliche Rechtmäßigkeit beweisen.
(7)
Das werbende Unternehmen hat selber nach den strengsten Maßstäben das Urheberrecht seiner in seiner Werbung verwendeten Bilder und Texte, sowie die Markenrechte an Logos zu überprüfen. Citype lehnt jede Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder Verletzung von Markenrechten in Werbungen auf seinen Portalen ab, wird vielmehr selber trachten bei einer behaupteten Gesetzes- oder Rechtsverletzung die Umstände und Sachlage zu klären und ggf. diese zu beseitigen.
(8)
Für Kosten und Schäden, die Citype gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem wahren oder behaupteten Gesetzesverstoß oder einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit einer Werbung lt. Punkt (6) oder (7) entstehen, haftet das werbende Unternehmen. Dieses hat Citype im gesamten Verlauf der Abwehr dieser wahren oder behaupteten Anschuldigung schad- und klaglos zu halten.
(9)
Citype übernimmt keine Haftung für die Veränderung von Inhalten durch unberechtigten Zugriff (Passwortmissbrauch, Hacker, etc.). Nach entsprechender Information durch das Unternehmen wird Citype jedoch trachten diese Schäden in Kooperation mit dem Unternehmen umgehend zu beheben.
(10)
Citype haftet für die Erreichbarkeit der Website im Internet – und somit der Werbung - in einem Ausmaß von max. 95% der Zeit, wobei das jeweilige Quartal durchzurechnen ist. Für darüber hinausgehende Ausfallzeiten - die technisch bedingt sind und nur sehr beschränkt im Einfußbereich von Citype liegen – ist Citype zu einer entsprechenden kostenlosen Verlängerung des Werbevertrages bereit, übernimmt darüber hinaus aber keine Haftung für daraus resultierende direkte oder indirekte Schäden.
(11)
Citype hat keinen Einfluss auf die Suchergebnisreihung von Schlagworten des werbenden Unternehmens in fremden Internet-Suchmaschinen und kann daher hierfür keine wie immer geartete Haftung übernehmen.
C. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 9
Diese AGB können von Citype jederzeit schriftlich abgeändert oder neuerstellt werden. Diese „neuen“ AGB gelten ab dem Tag der Bekanntmachung (= Datum in der Fußzeile der letzten Seite der AGB) und ersetzen die bis zu diesem Tag gültigen AGB vollständig, so dass diese vollinhaltlich null und nichtig werden für alle ab diesem Zeitpunkt eingegangenen Verträge.
§ 10
Die AGB in ihrer gültigen Fassung werden vollinhaltlich auf der Website www.wien-vienna.at veröffentlicht.
§ 11
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, widersprüchlich oder ungewollt rechtswidrig sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB und der darauf beruhenden Verträge im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen, widersprüchlichen oder rechtswidrigen Bestimmungen tritt für die jeweils darauf beruhenden Verträge eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was Citype gewollt hätte, sofern sie den betreffenden Punkt zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB bedacht hätte. Entsprechendes gilt bei Unvollständigkeiten der AGB und des Vertrages.
§ 12
Alle Bestimmungen dieser AGB und alle Vertragsbedingungen und deren Änderung bedürfen der Schriftform.
§ 13
Auch die Änderung der Vorschrift der obligatorischen Schriftform bedarf der Schriftform.
§ 14
Im Vertrag muss die obligatorische Gültigkeit dieser AGB klar erwähnt werden.
§ 15
Mit Unterzeichnung einer Bestellung oder ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der kostenlosen Angebote von Citype bestätigt der Kunde die AGB gelesen und vollinhaltlich akzeptiert zu haben.
§ 16
Subsidiär zu den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Vertragsbedingungen sind alle entsprechenden österreichischen Gesetze sowie alle von der österreichischen Rechtsprechung übernommenen internationalen Gesetze und Verordnungen anzuwenden.
§ 17
Es wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und darauf beruhender Verträge ergeben, die Stadt Wien als Gerichtsstand vereinbart.
download Wien, der 01. Mai 2009
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