Am Beginn der 90erJahre sah sich die Wiener Kommunalpolitik
mit Entwicklungen konfrontiert, die ein grundsätzliches Überdenken
der bisherigen Stadtentwicklungs und Verkehrspolitik erforderte.
Die politischen und ökonomischen Veränderungen in Osteuropa rückten
Wien von einer Randlage ins Zentrum eines im Aufbruch befindlichen
Europa. Nach einer langen Periode der Stagnation zeichnete sich eine
Trendumkehr zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung ab, die eine
Beschleunigung der Stadterweiterung erwarten ließ. Die Umweltprobleme
hatten sich auf Grund der ungebrochenen Zunahme des KfzVerkehrs
drastisch verschärft. Treibhauseffekt und Ozonwarnung sensibilisierten
die Bevölkerung und führten zu einer Änderung der Werthaltungen.
Einer Änderung des Verkehrsverhaltens, zu der eine zunehmende
Bereitschaft bestand, standen erhebliche Kapazitätsengpässe im öffentlichen
Verkehr im Wege.
Die Stadtregierung hatte sich daher im Sommer 1991 entschlossen, den bis dahin gültigen
Stadtentwicklungsplan (1984) sowie die Verkehrskonzeption (1980) überarbeiten zu lassen.
Nach Auslotung der Rahmenbedingungen und der Potenziale zur Verhaltensänderung wurde ein
breit angelegter Diskussionsprozess über die Leitlinien für eine neues Verkehrskonzept
in Gang gesetzt. Erstmalig wurden die Bürger zur Mitwirkung an einer grundsätzlichen und
konzeptiven Fragestellung, die die gesamte Stadt betraf, eingeladen. 78 Bürgerinitiativen
nahmen das Angebot zur Erarbeitung eines eigenen Leitlinienentwurfes an. Die
Gemeinderatskommission "Bürgerbeteiligung" erstellte schließlich ein die
Vorschläge der Bürgerinitiativen und des Magistrates berücksichtigendes
Leitlinienkonzept, das im März 1993 vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde.
Im Zuge der Diskussion der Leitlinien wurde allen Beteiligten klar, dass eine nachhaltige
Verbesserung der Umweltbedingungen vor allem die im "Klimabündnis"
vorgegebene Halbierung der CO2Emission bis zum Jahr 2010 nur durch Reduktion
des KfzVerkehrsanteils gelingen konnte.
Kernpunkt der "Leitlinien zum Wiener Verkehrskonzept" war daher ein klares
Bekenntnis zur gezielten Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl durch Bewusstseinsbildung,
"Soft policies" und massive Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes.
Als Zielgröße wurde eine Veränderung des Modal Split (Verkehrsmittelwahl) von damals
jeweils 37% öffentlicher Verkehr (Öuml;V) und motorisierter Verkehr (mIV) auf 45% ÖV
und 25% mIV bis zum Jahr 2010 festgeschrieben.
Für die weiteren Planungen wurden unter anderem folgende Handlungsprinzipien vorgegeben:
Verkehrsvermeidung: Reduzierung des Verkehrsbedarfes durch eine an kurzen Wegen
orientierte Strukturplanung,
Verkehrsverlagerung: Schaffung von Anreizen zum Umstieg auf umweltfreundliche
Verkehrsarten,
Verkehrsverbesserung: Verbesserung der Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsarten,
Innovation: Einsatz und Ausschöpfung moderner Technologien
Auf Grundlage der Leitlinien wurde in der Folge ein "Generelles
Maßnahmenprogramm" erstellt, das die wichtigsten Maßnahmen in konzeptiver Form
beschreibt. Die Inhalte wurden in einem eigens eingerichteten Unterausschuss des
Gemeinderates, in den auch alle relevanten Interessensvertretungen und
Umweltorganisationen sowie zwei Bürgerdelegierte eingebunden waren, intensiv diskutiert.
Der Wiener Gemeinderat hat schließlich am 15. April 1994 mit mehrheitlichem Beschluss dem
Programm als künftigem Handlungsrahmen für alle politischen und administrativen Organe
der Gemeinde Wien zugestimmt. Wenn auch nicht alle Parteien den Beschluss mitgetragen
haben (vor allem bezüglich der Parkraumbewirtschaftung und der Südumfahrung), so hat
doch die dynamische Form der Auseinandersetzung im Unterausschuss wesentlich zu einer
Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und somit zu einem nach wie vor bestehendem
Konsens über die Grundzüge des Verkehrskonzeptes beigetragen.
Die darauf folgende Ausarbeitung von Sachprogrammen wurde durch die rasche Umsetzung
ausgewählter Pilotprojekte begleitet, die dem Programm jene Handlungsdynamik verleihen
sollten, die den Erwartungen der Bevölkerung angemessen war. Zu diesen Pilotprojekten
gehörte unter anderem die Parkraumbewirtschaftung im 1. Bezirk, die Beschleunigung der
Straßenbahnlinien in der Alser Straße, die Freimachung von historisch bedeutsamen
Plätzen, Autofreies Wohnen und ein bezirksbezogenes Fuß und Radwegekonzept.
Im Folgenden soll versucht werden, einen Überblick über die seit Beschluss der
Leitlinien und des Generellen Maßnahmenprogramms umgesetzten bzw. eingeleiteten
Maßnahmen zu geben:
Motorisierter Individualverkehr
Ist vom motorisierten Individualverkehr erst jetzt die Rede, so entspricht dies durchaus
der in den Leitlinien zum Verkehrskonzept verankerten Prioritätensetzung.
Naturgemäß scheiden sich auch hier die Geister, sowohl unter den Politikern aber auch
unter den Planern. Dennoch kann mit einiger Genugtuung festgestellt werden, dass es im
vergangenen Jahrzehnt im Richtungsstreit Pkw versus "Öffis" weitaus ruhiger
zugegangen ist, als davor.
Die Wende dürfte die vor 15 Jahren aufgeflammte und daraufhin in kommissarische
Hände gelegte Diskussion über die Untertunnelung von Gürtel, Süd
und Westeinfahrt gebracht haben. Damals wurde deutlich aufgezeigt,
dass die Patentlösung nicht alleine im weiteren Ausbau des Straßennetzes
auch nicht unter der Erde liegen kann. Auch wenn die
aufgezeigten Alternativen damals vielen nicht weniger illusorisch
erschienen, so hat die "Gürtelkommission" mit ihren Empfehlungen
doch den Weg zu einer sachlichen Diskussion über die aktuellen Leitlinien
der Verkehrsentwicklung geebnet.
Vieles von dem, was damals für die Hauptnerven des innerstädtischen Verkehrsnetzes als
alternative "Medizin" verschrieben wurde, kann mittlerweile in zahlreichen mit
Gemeindemitteln umgestalteten Haupt und Nebenstraßen begutachtet werden (wie z.B.
Meidlinger Hauptstraße, Landstraßer Hauptstraße, Mariahilfer Straße, Neubaugasse,
Alser Straße, Simmeringer Hauptstraße).
Verkehrsberuhigung hatte zwar schon eine längere Tradition und bestand
vorwiegend aus der Verordnung von Tempo30Zonen, eine wirklich
konsequente Umsetzung fand sie aber erst in den 90erJahren.
Dazu trug auch entscheidend bei, dass es dank systematischer Analyse
des Unfallgeschehens überzeugend gelang, Risikostellen ("Hot
Spots") dingfest zu machen und die große Wirkung von oft nur
kleinen Maßnahmen vor Augen zu führen. Andererseits konnte auch der
öffentliche Verkehr attraktiviert und beschleunigt werden. Einen besonderen
Schwerpunkt bildete die Verkehrsfreimachung und Umgestaltung von (Innenstadt)Plätzen
(z.B. Minoritenplatz, Freyung, Michaelerplatz, Josefsplatz).
In der vom Herrn Stadtbaudirektor eingerichteten "Fachkommission Verkehr" wurde
und wird jede einzelne dieser Maßnahmen einer Interessensabwägung unterzogen. So treffen
Argumente der Radfahrer und der Autofahrervertretungen ebenso aufeinander, wie jene
der Wiener Linien und der Wiener Wirtschaft. Dennoch ist sehr vieles zu Stande gekommen
und kaum etwas wieder rückgängig gemacht worden auch nicht die heiß diskutierten
Gehsteigvorziehungen im Kreuzungsbereich (vulgo: "Ohrwascheln").
Weitaus weniger dynamisch hat sich das Bundesstraßennetz weiterentwickelt. Nicht weil
dies im Verkehrskonzept nicht vorgesehen gewesen wäre; auch nicht, weil der Nachweis der
Umweltverträglichkeit nicht zu erbringen war. Der größte Hemmschuh bestand vielmehr im
immer weiter eingeschränkten budgetären Rahmen, der zunehmend für notwendige
Erhaltungsmaßnahmen aufgebraucht wurde. Die Einführung der Generalmaut auf Autobahnen
änderte daran nur wenig.
Dennoch: Einige Vorhaben, manche davon spektakulär, wurden verwirklicht: Neubau des
Nordsteges (zwecks Sanierung der Nordbrücke), Lärmschutztunnel Kaisermühlen, Ausbau der
Brünner Straße, Hebung/Sanierung/Verbreiterung der Praterbrücke und der
Praterhochstraße, Verbreiterung der Südautobahn, Bau des 1. Teilstückes der neuen
Trasse der B 3, Ausbau des Rautenweges und unzählige Sanierungsmaßnahmen (darunter:
Dehnfugensanierung auf der Südosttangente mittels "Flyover"). Letztlich
wurde kürzlich auch die von vielen als "Erlösung" vom Stau auf der
Südosttangente oder doch vom Durchzugsverkehr in den alten Ortskernen?
herbeigesehnte Südumfahrung von Wien ministeriell genehmigt.
Als Nächstes sind Maßnahmen zur Vermeidung der regelmäßigen "Megastaus"
zufolge überlastung oder Unfällen auf der Südosttangente insbesondere zwischen
der A 22 und der A 4 geplant. Fest steht, dass dazu neben der Verlängerung
der U2 die rasche Errichtung einer sechsten Straßendonauquerung auf Höhe der
Häfen Freudenau und Lobau, der Ausbau der Raffinieriestraße und eine Ertüchtigung der B
302 notwendig ist.
aus
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