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Das Portal für Multimediale Presseinformation
APA OTS - Impressum
Die APA OTS Originaltext-Service GmbH ist Medieninhaberin der unter ihrer Verantwortung als Aussenderin im Rahmen des OTS - Originaltext-Service veröffentlichten Mitteilungen. Die Medieninhaberschaft bezieht sich daher nur und ausschließlich auf jene OTS-Mitteilungen, in welchen unter "Rückfragehinweis:" APA OTS vermerkt ist. Hinsichtlich der übrigen OTS-Mitteilungen sind die jeweiligen Aussender die Medieninhaber.

MEDIENINHABER:
APA OTS Originaltext-Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gunoldstraße 14
A-1190 Wien
Tel.: +43/1/36060-5000
Geschäftsführer: Mag. Peter Kropsch, Stockerau
mailto:peter.kropsch@apa.at
Die APA OTS Originaltext-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht im 100 %-igen Eigentum der APA - Austria Presse Agentur reg. Gen.m.b.H, Gunoldstraße 14, A-1190 Wien. Die APA-Austria Presse Agentur hat nachstehende Genossenschafter:

Österreichischer Rundfunk (ORF), Wien
Kurier, Wien
Kleine Zeitung, Graz & Klagenfurt
Oberösterreichische Nachrichten, Linz
Der Standard, Wien
Die Presse, Wien
Salzburger Nachrichten, Salzburg
Tiroler Tageszeitung, Innsbruck
Vorarlberger Nachrichten, Bregenz
Kärntner Tageszeitung, Klagenfurt
Neues Volksblatt, Linz
Neue Vorarlberger Tageszeitung, Bregenz
Wirtschaftsblatt, Wien
Wiener Zeitung, Wien
Salzburger Volkszeitung, Salzburg

Unternehmensgegenstand der APA - Austria Presse Agentur ist der Betrieb einer Nachrichtenagentur, insbesondere das Aufbringen, Verarbeiten und Verbreiten von Informationen in Wort, Bild, Video und Ton, das Erstellen eines Nachrichtenbasisdienstes sowie der Betrieb und die Vermittlung von Informationsdiensten in elektronischer und gedruckter Form.

UNTERNEHMENSGEGENSTAND:
APA OTS bietet unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Auftraggebers die elektronische Verbreitung von Originaltext-Mitteilungen an Medien, Meinungsbildner und Special-Interest-Zielgruppen an. Für die elektronische Verbreitung von Originaltext-Mitteilungen in eigener Sache wird ebenfalls diese Verbreitungsform technisch genutzt. Nur in diesem Zusammenhang besteht die Medieninhaberschaft von APA OTS.

GRUNDLEGENDE RICHTUNG:
APA OTS ist ein modernes Kommunikationsmedium, das Medien, Meinungsbildner und Special-Interest-Zielgruppen mit sachlichen Informationen und objektiven Fakten über Medien, Medienpolitik und neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der APA-Nachrichtenagentur versorgt.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (OTS)
. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. "OTS" ist ein Produkt der APA OTS Originaltext-Service GmbH, Gunoldstraße 14, A-1190 Wien - in weiterer Folge APA OTS genannt.
1.2. Vertragsgegenstand ist das Aussenden von OTS-Presseaussendungen in Text, Bild, Grafik, Audio, Video und anderen Dateiformaten. Der Vertragspartner gibt APA OTS den Auftrag, Informationen im Original über die Datennetze der APA OTS zu verbreiten.
1.3. APA OTS übermittelt die OTS-Presseaussendungen an alle jeweilig im Medienverteiler angeführten Empfänger (Printmedien, Online-Medien, Pressestellen, etc.) zu deren Information und weiterer Verwendung.


2. ÜBERMITTLUNG DES BETREFFENDEN TEXTES
2.1. In allen Fällen gilt: Die eingegangenen Texte werden von APA OTS in keiner Form inhaltlich geändert oder redigiert, sondern Wort für Wort übernommen. Somit erfolgt die Aussendung von OTS-Inhalten immer unter der ausschließlichen inhaltlichen Verantwortung des Vertragspartners. APA OTS behält sich einzig vor, die Stichwortzeile der Meldung bei eklatanten Abweichungen von den redaktionellen Standards im Nachhinein anzupassen, um eine optimale technische Auslieferung in die Redaktionssysteme zu ermöglichen.
2.1.1. Der Vertragspartner erhält aufgrund einer speziellen Vereinbarung eine bestimmte Codierung zugeordnet. Dadurch verfügt er über einen direkten Datenanschluss an das Nachrichtennetz und hat die Möglichkeit, die gewünschte Aussendung selbständig in das APA OTS-Netz einzuspeisen.
2.1.2. Der Vertragspartner kann die gewünschte Aussendung auch per Post oder Fax schicken oder telefonisch durchgeben. In diesen Fällen wird der Text Wort für Wort von unseren Mitarbeitern so abgeschrieben, wie der Vertragspartner ihn vorgegeben hat und anschließend in das APA OTS-Netz eingespeist. Tippfehler seitens APA OTS können dabei nicht ausgeschlossen werden.
2.1.3. Der Vertragspartner kann die gewünschte Aussendung per E-Mail schicken. In diesem Fall wird die Aussendung unverändert übernommen und in das APA OTS-Netz eingespeist.
2.2. Aus technischen Gründen ist vom Vertragspartner folgende Gestaltungsweise einzuhalten:
- das Einfügen einer Stichwortzeile in der ersten Zeile (Stichwort/Stichwort/Stichwort)
- eine Unterteilung in Titel und Untertitel ("Utl".:), wenn es sich um eine längere Überschrift handelt
- das Einfügen eines nach dem Text stehenden Rückfragehinweises ("Rückfragehinweis": ) mit Aussender und Telefonnummer oder Faxnummer. Dieser Rückfragehinweis muss angebracht werden, um den Aussender der jeweiligen Aussendung ersichtlich zu machen. Sollte es einen vom Aussender unterschiedlichen Ansprechpartner geben, kann dieser zusätzlich angeführt werden.
2.3. APA OTS behält sich vor, diese - ausschließlich formale Gestaltung - bei Bedarf entsprechend den oben genannten Kriterien selbst vorzunehmen. Außerdem wird seitens APA OTS bei jeder OTS-Presseaussendung automatisch der Hinweis "OTS-PRESSEAUSSENDUNG" und "OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS" beigefügt.


3. EINSPEISUNG DES TEXTES
3.1. APA OTS wird stets bemüht sein, die Inhalte umgehend oder unter Beachtung einer vom Vertragspartner gewünschten Sperrfrist bzw. Sendezeit in das System zu setzen.
3.2. APA OTS behält sich vor, bestimmte OTS-Inhalte nicht zu übernehmen. Das gilt vor allem für solche,
a. deren Inhalte gegen bestehende Gesetze verstoßen,
b. Aussendungen, die diffamierende Äußerungen enthalten,
c. Aussendungen von Organisationen, die behördlich verboten sind.
Bei den Punkten a. und b. wird APA OTS jedoch zuerst versuchen, Vorschläge zu unterbreiten, um inhaltlich bedenkliche Formulierungen im Gespräch mit dem Vertragspartner vermeiden zu helfen. Eine tatsächliche Änderung wird aber immer nur auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners vorgenommen und in der geänderten Form dann in das System eingegeben. APA OTS selbst nimmt auch hier keinerlei inhaltliche Änderungen ohne Auftrag des Vertragspartners vor, die Aussendung erfolgt daher auch in diesem Fall unter der ausschließlichen inhaltlichen Verantwortung des Vertragspartners.
3.3. Mit der Einspeisung in das OTS-Netz erfolgt automatisch die Speicherung der betreffenden Inhalte in der Datenbank der APA.
3.4. Prinzipiell kann sich eine Verpflichtung seitens APA OTS zur Löschung von OTS-Aussendungen aus der Datenbank nur auf Grund eines gerichtlichen Auftrages ergeben.
Sollte ein Dritter auf Grund eines gerichtsanhängigen Verfahrens an APA OTS herantreten, weil eine Aussendung gelöscht werden soll, wird APA OTS dies dem Vertragspartner mitteilen. Dieser hat über eine Löschung bzw. Nichtlöschung zu entscheiden. Bezüglich eventueller Ansprüche Dritter, die sich dadurch ergeben können, hat der Vertragspartner APA OTS entsprechend Punkt 4 schadlos zu halten.
3.5. APA OTS verbreitet Aussendungen auch im Internet auf eigenen Portalen und auf Sites von Content-Partnern. Sollte der Vertragspartner diese Verbreitungshandlung nicht wünschen, hat er dies bekannt zugeben.
3.6. Über OTS-Web laufende Aussendungen können in einem zeitlich und zahlenmäßig beschränkten Umfang zu bloßen Informationszwecken auf anderen Homepages dargestellt werden. Die hierzu Berechtigten sind im Medienverteiler jeweils angeführt. Ein jederzeitiger Widerruf von APA OTS bzw. des Vertragspartners ist möglich.


4. RECHTLICHE VERANTWORTUNG
4.1. Sollte es im Zusammenhang mit OTS-Presseaussendungen zu gerichtlichen oder behördlichen Verfahren jeglicher Art kommen (dies bezieht sich insbesondere auf Klagen aufgrund von Bestimmungen des StGB oder des AGBG iVm MedienG, z. B. Ehrenbeleidigung, Verleumdung, übler Nachrede und einer daraus resultierenden Haftungsbeteiligung mit dem unmittelbarem Täter, etc.), gilt folgendes:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, APA OTS sämtliche Kosten zu ersetzen, die sich im Zuge der Aussendung von OTS-Presseaussendungen und daran anschließenden von wem auch immer gerichtlich oder behördlich eingeleiteten Schritten oder Verfahren ergeben.
Solche Kosten sind insbesondere: jegliche Anwaltskosten von APA OTS; Anwaltskosten der Gegenseite und jegliche gerichtliche Kosten, zu deren Ersatz APA OTS verpflichtet wird; jegliche Geldstrafen, Ersatz- und Entschädigungsbeträge, zu deren Ersatz APA OTS nach Bestimmungen der angewandten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wird.
4.2. Der Vertragspartner wird von seiner Kostenersatzpflicht nur befreit, wenn die Gegenpartei eines Verfahrens zum Kostenersatz verpflichtet wird und dieser tatsächlich geleistet wird. Dabei ist zu beachten, dass APA OTS nur den Nachweis der Aufforderung zur Zahlung erbringen muss. Sie muss keine weiteren Schritte, insbesondere Exekutionsführung gegen die Gegenpartei, einleiten.
4.3. Der Vertragspartner kann seine Aussendevereinbarung nicht an Dritte übertragen. Eine Übertragung liegt insbesondere dann vor, wenn der Rückfragehinweis der Aussendung nicht mit jenen übereinstimmt, die dem Vertragspartner zugeordnet sind. Als Übertragung ist auch anzusehen, wenn ein weiterer Rückfragehinweis angegeben ist. Im Falle einer solchen Übertragung verrechnet OTS dem Vertragspartner außerhalb der bestehenden Vereinbarung das Entgelt für eine einzelne Aussendung laut Preisliste.


5. ENTGELTE UND VERTRAGSDAUER
5.1. OTS publiziert eine Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung auf dem OTS-Portal http://www.ots.at.
5.2. APA OTS ist berechtigt, Valorisierungen der OTS-Services vorzunehmen, soferne diese nicht befristete Abnahmeverträge betreffen. Diese werden dem Kunden zumindest zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.
5.3. Unbefristet geschlossene Verträge können schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Ein außerordentliches und sofortiges vorzeitiges schriftliches Kündigungsrecht aus besonderem Grund bleibt davon unberührt (insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz schriftlicher Mahnung bzw. Konkurs eines Vertragspartners).


6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist APA OTS berechtigt, 1 % Verzugszinsen pro Monat in Rechnung zu stellen.
6.2. Zahlungsverpflichtet ist immer der Auftraggeber als Vertragspartner, auch wenn dieser seinerseits im Auftrag eines Dritten APA OTS-Dienste in Anspruch nimmt (z. B. PR-Agentur). In einem solchen Fall ist nach einmaliger erfolgloser Rechnungslegung an den Kunden des Auftraggebers unmittelbar der Auftraggeber zur Begleichung verpflichtet, ohne dass seitens APA OTS weitere Schritte einer Mahnung notwendig sind.


7. GERICHTSSTAND
7.1. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien.
APA OTS Originaltext-Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gunoldstraße 14
A-1190 Wien
Tel.: +43/1/36060-5000
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