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| Das Portal
für Multimediale Presseinformation |
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APA OTS - Impressum
Die APA OTS Originaltext-Service GmbH ist Medieninhaberin
der unter ihrer Verantwortung als Aussenderin im Rahmen des
OTS - Originaltext-Service veröffentlichten Mitteilungen.
Die Medieninhaberschaft bezieht sich daher nur und
ausschließlich auf jene OTS-Mitteilungen, in welchen unter
"Rückfragehinweis:" APA OTS vermerkt ist. Hinsichtlich der
übrigen OTS-Mitteilungen sind die jeweiligen Aussender die
Medieninhaber.
MEDIENINHABER:
APA OTS Originaltext-Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gunoldstraße 14
A-1190 Wien
Tel.: +43/1/36060-5000
Geschäftsführer: Mag. Peter Kropsch, Stockerau
mailto:peter.kropsch@apa.at |
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Die APA OTS
Originaltext-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung
steht im 100 %-igen Eigentum der APA - Austria Presse
Agentur reg. Gen.m.b.H, Gunoldstraße 14, A-1190 Wien. Die
APA-Austria Presse Agentur hat nachstehende
Genossenschafter:
Österreichischer Rundfunk (ORF), Wien
Kurier, Wien
Kleine Zeitung, Graz & Klagenfurt
Oberösterreichische Nachrichten, Linz
Der Standard, Wien
Die Presse, Wien
Salzburger Nachrichten, Salzburg
Tiroler Tageszeitung, Innsbruck
Vorarlberger Nachrichten, Bregenz
Kärntner Tageszeitung, Klagenfurt
Neues Volksblatt, Linz
Neue Vorarlberger Tageszeitung, Bregenz
Wirtschaftsblatt, Wien
Wiener Zeitung, Wien
Salzburger Volkszeitung, Salzburg
Unternehmensgegenstand der APA - Austria Presse Agentur ist
der Betrieb einer Nachrichtenagentur, insbesondere das
Aufbringen, Verarbeiten und Verbreiten von Informationen in
Wort, Bild, Video und Ton, das Erstellen eines
Nachrichtenbasisdienstes sowie der Betrieb und die
Vermittlung von Informationsdiensten in elektronischer und
gedruckter Form.
UNTERNEHMENSGEGENSTAND:
APA OTS bietet unter ausschließlicher inhaltlicher
Verantwortung des Auftraggebers die elektronische
Verbreitung von Originaltext-Mitteilungen an Medien,
Meinungsbildner und Special-Interest-Zielgruppen an. Für die
elektronische Verbreitung von Originaltext-Mitteilungen in
eigener Sache wird ebenfalls diese Verbreitungsform
technisch genutzt. Nur in diesem Zusammenhang besteht die
Medieninhaberschaft von APA OTS.
GRUNDLEGENDE RICHTUNG:
APA OTS ist ein modernes Kommunikationsmedium, das Medien,
Meinungsbildner und Special-Interest-Zielgruppen mit
sachlichen Informationen und objektiven Fakten über Medien,
Medienpolitik und neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der
APA-Nachrichtenagentur versorgt.
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| AGB -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (OTS) |
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VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. "OTS" ist ein Produkt der APA OTS
Originaltext-Service GmbH, Gunoldstraße 14, A-1190 Wien
- in weiterer Folge APA OTS genannt.
1.2. Vertragsgegenstand ist das Aussenden von
OTS-Presseaussendungen in Text, Bild, Grafik, Audio,
Video und anderen Dateiformaten. Der Vertragspartner
gibt APA OTS den Auftrag, Informationen im Original über
die Datennetze der APA OTS zu verbreiten.
1.3. APA OTS übermittelt die OTS-Presseaussendungen an
alle jeweilig im Medienverteiler angeführten Empfänger
(Printmedien, Online-Medien, Pressestellen, etc.) zu
deren Information und weiterer Verwendung.
2. ÜBERMITTLUNG DES BETREFFENDEN TEXTES
2.1. In allen Fällen gilt: Die eingegangenen Texte
werden von APA OTS in keiner Form inhaltlich geändert
oder redigiert, sondern Wort für Wort übernommen. Somit
erfolgt die Aussendung von OTS-Inhalten immer unter der
ausschließlichen inhaltlichen Verantwortung des
Vertragspartners. APA OTS behält sich einzig vor, die
Stichwortzeile der Meldung bei eklatanten Abweichungen
von den redaktionellen Standards im Nachhinein
anzupassen, um eine optimale technische Auslieferung in
die Redaktionssysteme zu ermöglichen.
2.1.1. Der Vertragspartner erhält aufgrund einer
speziellen Vereinbarung eine bestimmte Codierung
zugeordnet. Dadurch verfügt er über einen direkten
Datenanschluss an das Nachrichtennetz und hat die
Möglichkeit, die gewünschte Aussendung selbständig in
das APA OTS-Netz einzuspeisen.
2.1.2. Der Vertragspartner kann die gewünschte
Aussendung auch per Post oder Fax schicken oder
telefonisch durchgeben. In diesen Fällen wird der Text
Wort für Wort von unseren Mitarbeitern so abgeschrieben,
wie der Vertragspartner ihn vorgegeben hat und
anschließend in das APA OTS-Netz eingespeist. Tippfehler
seitens APA OTS können dabei nicht ausgeschlossen
werden.
2.1.3. Der Vertragspartner kann die gewünschte
Aussendung per E-Mail schicken. In diesem Fall wird die
Aussendung unverändert übernommen und in das APA
OTS-Netz eingespeist.
2.2. Aus technischen Gründen ist vom Vertragspartner
folgende Gestaltungsweise einzuhalten:
- das Einfügen einer Stichwortzeile in der ersten Zeile
(Stichwort/Stichwort/Stichwort)
- eine Unterteilung in Titel und Untertitel ("Utl".:),
wenn es sich um eine längere Überschrift handelt
- das Einfügen eines nach dem Text stehenden
Rückfragehinweises ("Rückfragehinweis": ) mit Aussender
und Telefonnummer oder Faxnummer. Dieser
Rückfragehinweis muss angebracht werden, um den
Aussender der jeweiligen Aussendung ersichtlich zu
machen. Sollte es einen vom Aussender unterschiedlichen
Ansprechpartner geben, kann dieser zusätzlich angeführt
werden.
2.3. APA OTS behält sich vor, diese - ausschließlich
formale Gestaltung - bei Bedarf entsprechend den oben
genannten Kriterien selbst vorzunehmen. Außerdem wird
seitens APA OTS bei jeder OTS-Presseaussendung
automatisch der Hinweis "OTS-PRESSEAUSSENDUNG" und
"OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS" beigefügt.
3. EINSPEISUNG DES TEXTES
3.1. APA OTS wird stets bemüht sein, die Inhalte
umgehend oder unter Beachtung einer vom Vertragspartner
gewünschten Sperrfrist bzw. Sendezeit in das System zu
setzen.
3.2. APA OTS behält sich vor, bestimmte OTS-Inhalte
nicht zu übernehmen. Das gilt vor allem für solche,
a. deren Inhalte gegen bestehende Gesetze verstoßen,
b. Aussendungen, die diffamierende Äußerungen enthalten,
c. Aussendungen von Organisationen, die behördlich
verboten sind.
Bei den Punkten a. und b. wird APA OTS jedoch zuerst
versuchen, Vorschläge zu unterbreiten, um inhaltlich
bedenkliche Formulierungen im Gespräch mit dem
Vertragspartner vermeiden zu helfen. Eine tatsächliche
Änderung wird aber immer nur auf ausdrückliches
Verlangen des Vertragspartners vorgenommen und in der
geänderten Form dann in das System eingegeben. APA OTS
selbst nimmt auch hier keinerlei inhaltliche Änderungen
ohne Auftrag des Vertragspartners vor, die Aussendung
erfolgt daher auch in diesem Fall unter der
ausschließlichen inhaltlichen Verantwortung des
Vertragspartners.
3.3. Mit der Einspeisung in das OTS-Netz erfolgt
automatisch die Speicherung der betreffenden Inhalte in
der Datenbank der APA.
3.4. Prinzipiell kann sich eine Verpflichtung seitens
APA OTS zur Löschung von OTS-Aussendungen aus der
Datenbank nur auf Grund eines gerichtlichen Auftrages
ergeben.
Sollte ein Dritter auf Grund eines gerichtsanhängigen
Verfahrens an APA OTS herantreten, weil eine Aussendung
gelöscht werden soll, wird APA OTS dies dem
Vertragspartner mitteilen. Dieser hat über eine Löschung
bzw. Nichtlöschung zu entscheiden. Bezüglich eventueller
Ansprüche Dritter, die sich dadurch ergeben können, hat
der Vertragspartner APA OTS entsprechend Punkt 4
schadlos zu halten.
3.5. APA OTS verbreitet Aussendungen auch im Internet
auf eigenen Portalen und auf Sites von Content-Partnern.
Sollte der Vertragspartner diese Verbreitungshandlung
nicht wünschen, hat er dies bekannt zugeben.
3.6. Über OTS-Web laufende Aussendungen können in einem
zeitlich und zahlenmäßig beschränkten Umfang zu bloßen
Informationszwecken auf anderen Homepages dargestellt
werden. Die hierzu Berechtigten sind im Medienverteiler
jeweils angeführt. Ein jederzeitiger Widerruf von APA
OTS bzw. des Vertragspartners ist möglich.
4. RECHTLICHE VERANTWORTUNG
4.1. Sollte es im Zusammenhang mit
OTS-Presseaussendungen zu gerichtlichen oder
behördlichen Verfahren jeglicher Art kommen (dies
bezieht sich insbesondere auf Klagen aufgrund von
Bestimmungen des StGB oder des AGBG iVm MedienG, z. B.
Ehrenbeleidigung, Verleumdung, übler Nachrede und einer
daraus resultierenden Haftungsbeteiligung mit dem
unmittelbarem Täter, etc.), gilt folgendes:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, APA OTS sämtliche
Kosten zu ersetzen, die sich im Zuge der Aussendung von
OTS-Presseaussendungen und daran anschließenden von wem
auch immer gerichtlich oder behördlich eingeleiteten
Schritten oder Verfahren ergeben.
Solche Kosten sind insbesondere: jegliche Anwaltskosten
von APA OTS; Anwaltskosten der Gegenseite und jegliche
gerichtliche Kosten, zu deren Ersatz APA OTS
verpflichtet wird; jegliche Geldstrafen, Ersatz- und
Entschädigungsbeträge, zu deren Ersatz APA OTS nach
Bestimmungen der angewandten gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet wird.
4.2. Der Vertragspartner wird von seiner
Kostenersatzpflicht nur befreit, wenn die Gegenpartei
eines Verfahrens zum Kostenersatz verpflichtet wird und
dieser tatsächlich geleistet wird. Dabei ist zu
beachten, dass APA OTS nur den Nachweis der Aufforderung
zur Zahlung erbringen muss. Sie muss keine weiteren
Schritte, insbesondere Exekutionsführung gegen die
Gegenpartei, einleiten.
4.3. Der Vertragspartner kann seine Aussendevereinbarung
nicht an Dritte übertragen. Eine Übertragung liegt
insbesondere dann vor, wenn der Rückfragehinweis der
Aussendung nicht mit jenen übereinstimmt, die dem
Vertragspartner zugeordnet sind. Als Übertragung ist
auch anzusehen, wenn ein weiterer Rückfragehinweis
angegeben ist. Im Falle einer solchen Übertragung
verrechnet OTS dem Vertragspartner außerhalb der
bestehenden Vereinbarung das Entgelt für eine einzelne
Aussendung laut Preisliste.
5. ENTGELTE UND VERTRAGSDAUER
5.1. OTS publiziert eine Preisliste in ihrer jeweils
gültigen Fassung auf dem OTS-Portal http://www.ots.at.
5.2. APA OTS ist berechtigt, Valorisierungen der
OTS-Services vorzunehmen, soferne diese nicht befristete
Abnahmeverträge betreffen. Diese werden dem Kunden
zumindest zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.
5.3. Unbefristet geschlossene Verträge können
schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden
Kalenderjahres gekündigt werden. Ein außerordentliches
und sofortiges vorzeitiges schriftliches Kündigungsrecht
aus besonderem Grund bleibt davon unberührt
(insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz
schriftlicher Mahnung bzw. Konkurs eines
Vertragspartners).
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu
begleichen. Bei Zahlungsverzug ist APA OTS berechtigt, 1
% Verzugszinsen pro Monat in Rechnung zu stellen.
6.2. Zahlungsverpflichtet ist immer der Auftraggeber als
Vertragspartner, auch wenn dieser seinerseits im Auftrag
eines Dritten APA OTS-Dienste in Anspruch nimmt (z. B.
PR-Agentur). In einem solchen Fall ist nach einmaliger
erfolgloser Rechnungslegung an den Kunden des
Auftraggebers unmittelbar der Auftraggeber zur
Begleichung verpflichtet, ohne dass seitens APA OTS
weitere Schritte einer Mahnung notwendig sind.
7. GERICHTSSTAND
7.1. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit
ausübende Gericht in Wien. |
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APA OTS
Originaltext-Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gunoldstraße 14
A-1190 Wien
Tel.: +43/1/36060-5000 |
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