Parken in Wien
Grafik aus www.wien.gv.at
In einer Großstadt wie Wien ist es nicht möglich, dass jeder Weg mit dem Auto zurückgelegt wird. Es können weder die dafür erforderlichen Parkplätze in der Stadt untergebracht werden, noch wären die Straßen breit genug für die vielen fahrenden Autos. Neben dem großen Platzbedarf sind Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsunfälle weitere Nachteile des Autoverkehrs. Ob jemand mit dem Auto fährt, hängt sehr davon ab, ob er erwartet, dass er am Ziel einen Parkplatz findet und was dieser kostet. Mit der Parkraumbewirtschaftung kann der Autoverkehr daher bereits bei seiner Entstehung gezielt und treffsicher beeinflusst werden. Die Parkraumbewirtschaftung trägt maßgeblich dazu bei, dass der Autoverkehr, der für die Stadt notwendig ist, weiterhin aufrechterhalten werden kann. Sie ist eine wichtige und vordringliche Maßnahme des Wiener Verkehrskonzeptes.

1959 wurden in Wien erstmals Kurzparkzonen im 1. Bezirk eingerichtet. Danach folgten schrittweise Kurzparkzonen-Verordnungen für andere Bezirke. Die Kurzparkzonen blieben auf einzelne Straßenabschnitte oder kleinere Bereiche beschränkt.
1974 wurden die Kurzparkzonen in Wien gebührenpflichtig.
Während der Arbeiten zum neuen Wiener Verkehrskonzept wurde als "Pilotprojekt" am 1. Juli 1993 im 1. Bezirk erstmals eine sich auf einen ganzen Bezirk erstreckende Kurzparkzone eingeführt.
Am 1. August 1995 wurde die Parkraumbewirtschaftung - abgestimmt mit dem Wiener Verkehrskonzept und den diesbezüglichen Arbeitsergebnissen der "Parkraumbewirtschaftungskommission" - flächendeckend auf die Bezirke 6-9 ausgedehnt.
Am 2. Juni 1997 fand eine weitere Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf den 4. und 5. Bezirk statt.
Am 1. März 1999 wurde die Parkraumbewirtschaftung um die Bezirke 2 und 20 erweitert.
Am 2. November 1999 erfolgte die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den 3. Bezirk.
Ab dem 1. September 2005 wird die Parkraumbewirtschaftung als Pilotprojekt auf den Bereich Stadthalle im 15. Bezirk ausgeweitet.
Zusätzlich zu den flächendeckenden Kurzparkzonen in den Bezirken 1-9 und 20 gibt es in Wien auch noch weitere punktuelle und nur straßenweise verordnete gebührenpflichtige Kurzparkzonen in den anderen Bezirken, die hier nicht dargestellt sind. Die Ausnahmegenehmigungen für Bezirksbewohner, Betriebe und Beschäftigte gibt es jedoch nur in den Bezirken 1-9 und 20. In den Bezirken 2-9 und 20 gibt es auch ein paar Hauptgeschäftsstraßen, für die ohne Ausnahme die maximale Abstelldauer von 1,5 Stunden gilt (z.B. Mariahilfer Straße, Lerchenfelder Straße, Alser Straße).
aus
Websercice der Stadt Wien
wien.at vereinigt umfangreiche Informationen und Dienste zu allen Lebensbereichen der Stadt Wien sowie zahlreiche weitere Services
www.wien.gv.at
Garageninformation der Wiener Wirtschaftskammer
Parkgaragen und Park&Ride Standorte in Wien
Park & Ride Anlagen in Wien
Park & Ride U3 Erdberg
Adresse: Franzosengraben 2, 1030 Wien
Stellplätze:   1800
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U4 Spittelau
Adresse: Spittelauer Lände, 1090 Wien
Stellplätze:   150
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U4 Hütteldorf
Adresse: Deutschordenstr. 3, Zufahrt Hackinger Kai, 1140 Wien
Stellplätze:   1250
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U3 Ottakring
Adresse: Huttengasse 41/Spetterbrücke, 1160 Wien
Stellplätze:   720
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U4 Heiligenstadt
Adresse: Mooslacknergasse, 1190 Wien
Stellplätze:   185
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride S3 Brünnerstraße
Adresse: Karl Schäfer Straße 1-3, 1210 Wien
Stellplätze:   133
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U1 Leopoldau
Adresse: Schererstraße / Seyringer Straße, 1210 Wien
Stellplätze:   1100
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride S1 Liesing
Adresse: Liesinger Platz 1, 1230 Wien
Stellplätze:   361
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
 
Park & Ride U6 Siebenhirten
Adresse: Porsche Straße 25, 1230 Wien
Stellplätze:   528
Öffnungszeiten:   0:00 - 24:00 Uhr
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