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| Parken in Wien |
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In einer Großstadt wie Wien ist es nicht möglich, dass
jeder Weg mit dem Auto zurückgelegt wird. Es können weder die dafür erforderlichen
Parkplätze in der Stadt untergebracht werden, noch wären die Straßen breit genug für
die vielen fahrenden Autos. Neben dem großen Platzbedarf sind Lärm, Luftverschmutzung
und Verkehrsunfälle weitere Nachteile des Autoverkehrs. Ob jemand mit dem Auto fährt,
hängt sehr davon ab, ob er erwartet, dass er am Ziel einen Parkplatz findet und was
dieser kostet. Mit der Parkraumbewirtschaftung kann der Autoverkehr daher bereits bei
seiner Entstehung gezielt und treffsicher beeinflusst werden. Die Parkraumbewirtschaftung
trägt maßgeblich dazu bei, dass der Autoverkehr, der für die Stadt notwendig ist,
weiterhin aufrechterhalten werden kann. Sie ist eine wichtige und vordringliche Maßnahme
des Wiener Verkehrskonzeptes.
1959 wurden in Wien erstmals Kurzparkzonen im 1. Bezirk eingerichtet. Danach folgten
schrittweise Kurzparkzonen-Verordnungen für andere Bezirke. Die Kurzparkzonen blieben auf
einzelne Straßenabschnitte oder kleinere Bereiche beschränkt.
1974 wurden die Kurzparkzonen in Wien gebührenpflichtig.
Während der Arbeiten zum neuen Wiener Verkehrskonzept wurde als "Pilotprojekt"
am 1. Juli 1993 im 1. Bezirk erstmals eine sich auf einen ganzen Bezirk erstreckende
Kurzparkzone eingeführt.
Am 1. August 1995 wurde die Parkraumbewirtschaftung - abgestimmt mit dem Wiener
Verkehrskonzept und den diesbezüglichen Arbeitsergebnissen der
"Parkraumbewirtschaftungskommission" - flächendeckend auf die Bezirke 6-9
ausgedehnt.
Am 2. Juni 1997 fand eine weitere Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf den 4. und 5.
Bezirk statt.
Am 1. März 1999 wurde die Parkraumbewirtschaftung um die Bezirke 2 und 20 erweitert.
Am 2. November 1999 erfolgte die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den 3. Bezirk.
Ab dem 1. September 2005 wird die Parkraumbewirtschaftung als Pilotprojekt auf den Bereich Stadthalle im 15. Bezirk ausgeweitet.
Zusätzlich zu den flächendeckenden Kurzparkzonen in den Bezirken 1-9 und 20 gibt es in
Wien auch noch weitere punktuelle und nur straßenweise verordnete gebührenpflichtige
Kurzparkzonen in den anderen Bezirken, die hier nicht dargestellt sind. Die
Ausnahmegenehmigungen für Bezirksbewohner, Betriebe und Beschäftigte gibt es jedoch nur
in den Bezirken 1-9 und 20. In den Bezirken 2-9 und 20 gibt es auch ein paar
Hauptgeschäftsstraßen, für die ohne Ausnahme die maximale Abstelldauer von 1,5 Stunden
gilt (z.B. Mariahilfer Straße, Lerchenfelder Straße, Alser Straße). |
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aus |
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| Websercice der Stadt Wien |
| wien.at vereinigt umfangreiche Informationen und Dienste zu allen
Lebensbereichen der Stadt Wien sowie zahlreiche weitere Services |
| www.wien.gv.at |
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Garageninformation der Wiener Wirtschaftskammer
Parkgaragen und Park&Ride Standorte in Wien |
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| Park & Ride Anlagen in Wien |
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| Park & Ride U3 Erdberg |
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| Adresse: |
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Franzosengraben 2, 1030 Wien |
| Stellplätze: |
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1800 |
| Öffnungszeiten: |
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0:00 - 24:00 Uhr |
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| Park & Ride U4 Hütteldorf |
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| Adresse: |
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Deutschordenstr. 3, Zufahrt Hackinger Kai, 1140 Wien |
| Stellplätze: |
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1250 |
| Öffnungszeiten: |
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0:00 - 24:00 Uhr |
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| Park & Ride U3 Ottakring |
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| Adresse: |
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Huttengasse 41/Spetterbrücke, 1160 Wien |
| Stellplätze: |
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720 |
| Öffnungszeiten: |
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0:00 - 24:00 Uhr |
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| Park & Ride U1 Leopoldau |
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| Adresse: |
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Schererstraße / Seyringer Straße, 1210 Wien |
| Stellplätze: |
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1100 |
| Öffnungszeiten: |
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0:00 - 24:00 Uhr |
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| Park & Ride S1 Liesing |
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| Adresse: |
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Liesinger Platz 1, 1230 Wien |
| Stellplätze: |
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361 |
| Öffnungszeiten: |
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0:00 - 24:00 Uhr |
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