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| Schanigarten |
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| Endlich Zeit für Kaffee und Zeitung in der Sonne? Aber wo ist der
nächste Schanigarten? Die Veranstaltungsdatenbank der Stadt Wien hilft Ihnen bei der
Suche. Die begehrten Plätzchen sind zahlreich. Überall wo es möglich ist, stehen
einladende Sessel und Tische. Vor allem auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen
kommt man nicht an ihnen vorbei. Die Blumenkästen ersetzen den Gartenzaun. Wird die Sonne
zu intensiv, eilt das Personal herbei und spannt die Sonnenschirme auf. Mitten in der
Stadt bieten die Schanigärten Entspannung und Platz zum Plaudern. Das voyeuristische
Grundbedürfnis der Menschen wird auch gestillt: Wer vorbeigeht, erwägt, sich auch eine
Pause zu gönnen. Wer schon sitzt, beobachtet die Vorbeigehenden. |
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| Wie der Schanigarten entstanden ist |
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| Die erste Genehmigung für einen Schanigarten in Wien hat es übrigens
bereits im Jahr 1750 gegeben. Damals war die Idee noch äußerst innovativ. Der Italiener
Giovanni Tarroni richtete seinen Gastgarten vor seinem Café am Graben ein. Die Tat fand
großen Anklang bei der Bevölkerung. Die Konkurrenz schlief nicht, und baute ebenfalls
Schanigärten auf. |
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| Was ist ein Schani? |
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| Woher der Schanigarten schlussendlich seinen Namen hat, ist nicht
vollkommen geklärt. Es gibt allerdings Mutmaßungen, die recht einleuchtend klingen. Nach
der einen stammt er aus "Giannis Garten". Die andere besagt, dass der Schani als
Hilfsdiener von Kellner und Ober irgendwann einmal den Auftrag bekam: "Schani, trag
den Garten außi". Dieser gehorchte dem Wunsch, brachte Sessel, Tische und
Blumenkisten hinaus. Fertig war der Schanigarten. |
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| Gebrauchserlaubnis für Schanigärten |
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| Für die Aufstellung von Tischen und Sesseln auf
öffentlichem Grund vor gewerblichen Betriebsanlagen (Schanigärten) ist eine Bewilligung
nach § 82 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung und § 1 Gebrauchsabgabegesetz erforderlich). |
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| § 18 B7 Gebrauchsabgabegesetz |
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| Eine Gebrauchserlaubnis für die Aufstellung eines Schanigartens kann
nur für den Zeitraum 1. März bis 15. November innerhalb eines Jahres nach dem
Gebrauchsabgabegesetz erteilt werden. |
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| § 112 Abs. 3 Gewerbeordnung |
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| Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an
öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen jedenfalls von 8 bis 23 Uhr betrieben
werden, wenn sie ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von
Getränken dienen, lautes Sprechen, Singen oder Musizieren in ihnen vom
Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft
und von allen Zugängen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind. |
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Text aus |
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| Websercice der Stadt Wien |
| wien.at vereinigt umfangreiche Informationen und Dienste zu allen
Lebensbereichen der Stadt Wien sowie zahlreiche weitere Services |
| www.wien.gv.at |
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