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| VOGELGRIPPE / H5N1 |
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Die wichtigsten aktuellen Informationen
(Stand 03.03.2006) |
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| Die am häufigsten gestellten
Fragen und Antworten |
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| Besteht Gefahr für den Menschen? |
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Nach dem derzeitigen Stand der Dinge können sich
Menschen nur sehr schwer mit der Vogelgrippe infizieren. Dazu ist
ein sehr enger und intensiver und unhygienischer Kontakt mit erkranktem
Geflügel notwendig.
So wurden in Asien nur cirka120 Ansteckungen dokumentiert obwohl in
den betroffenen Regionen mehrere Millionen Menschen in engstem Kontakt
mit Geflügel leben. Seit 1997 wurden in Asien Übertragungen von Influenzaviren(Typs
H5N1) auf den Menschen mit anschließenden Todesfällen nachgewiesen
und in den Niederlanden starb 2003 ein Veterinär nach Ausbruch der
Geflügelpest. |
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| Wie erfolgt die Ansteckung? |
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| Derzeit sind die wichtigsten Infektionsquellen, erkranktes
oder an der Vogelgrippe verendetes Geflügel (Wassergeflügel z.B. Schwäne,
Enten, Gänse aber auch Hausgeflügel). Erkrankte Tiere scheiden große
Mengen an Virus mit ihrem Kot aber auch anderen Sekreten( Schleim,
Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen) aus. Die Ansteckung erfolgt
also durch die Aufnahme von virushaltigem Material entweder durch
einatmen oder durch aufpicken. Da es gestern auch zu einem ersten
Todesfall einer an Vogelgrippe erkrankten Katze im europäischen Raum
gekommen ist, ist eine Ansteckung durch infizierte Haustiere auch
nicht mehr auszuschließen. |
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| Dürfen Kinder noch in Parks
spielen? |
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Es gibt nach dem Stand der Dinge für Kinder und Erwachsenen
noch keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung.
Grundsätzlich sollten aber die Empfehlungen der Behörden eingehalten
und stark mit Vogelkot verunreinigte Stellen, dicht am Ufer von Flüssen,
Seen oder Teichen, und der direkte Kontakt zu Wildvögeln vermieden
werden. Kommt es trotzdem zum Kontakt, ist gut Hände
waschen Pflicht!! |
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Wie Verhalte ich mich wenn
ich einen
verendeten Wasservogel finde? |
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Greifen sie den Vogel nicht
an! |
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Melden Sie den Fund unverzüglich
bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Amtstierarzt. |
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Geben Sie bitte den genauen
Fundort an. |
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Beachten Sie bitte, dass ausschließlich
totes Wassergeflügel
(z.B. Enten, Gänse, Schwäne) anzeigepflichtig ist. |
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Sollte es kein toter Wasservogel sein müssen Sie
den Fund nicht melden. Sollten sie den Vogel selbst entsorgen, dann
greifen sie den Vogel nicht mit bloßen Händen an. Stecken sie den
toten Vogel mit Einweghandschuhen in einen Plastiksack, verschließen
diesen fest und werfen ihn in eine Mülltonne.
Waschen Sie sich danach sehr gut mit Seife die Hände!! |
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Besteht eine Gefahr für Haustiere
und
können sie den Halter anstecken? |
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Prinzipiell kann sich jedes Säugetier eine
entsprechende Virendosis vorausgesetzt mit dem Vogelgrippeerreger
H5N1 infizieren. Wenn es diesen in sich trägt, so kann das Virus vor
allem über Speichel und Kot übertragen werden. Ob es zu einer Infektion
kommt oder nicht, hängt generell vom gesundheitlichen Zustand des
Tieres oder des Menschen und seinen Abwehrkräften ab. Ist
es gefährlich, von einer Katze gekratzt oder gebissen zu werden?
Wird ein Mensch gekratzt so ist es, abgesehen von den Kratzern selbst
ungefährlich. Die Übertragung auf diesem Wege wird so gut wie ausgeschlossen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist größer, wenn die Katze
zubeißt. Aber auch da sollte es ausreichen wenn man die Wunden ausreichend
reinigt und desinfiziert. Absolute
Sicherheit gibt es aber auch in diesem Fall nicht!
Ist es gefährlich mit Katzenkot oder Katzenstreu in Kontakt
zu kommen?
Alle befragten Experten empfehlen natürlich absolute Hygiene, aber
nicht nur wegen der Vogelgrippe sondern auch generell wegen der durch
den Kot übertragbaren Krankheitserreger.
Daher beim säubern der Katzentoilette entweder Einweghandschuhe tragen
oder gut Hände waschen. |
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| Wie erkennt man ein krankes
Tier? |
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Die Symptome ähneln einem normalen Katzenschnupfen.
Auffallend sind, hohes Fieber gleich zu Beginn der Infektion und charakteristisch
istauch die gleichzeitig auftretende Bindehautentzündung.
Bei einer hochgradigen Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1 vergehen
oft nur 2 Tage von der Aufnahme des Virus bis zum Tod des Tieres.
Unabdingbare Konsequenz: Sofort zum Tierarzt wenn
verdächtige Symptome auftreten. |
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| Aktuelle Gesetzesbestimmungen |
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Gemäß der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung (BGBl.
II Nr. 77/2006) sind Gebiete mit besonderen Risikofaktoren das ganze
Bundesgebiet der Republik Österreich, d.h. in ganz Österreich
besteht Stallpflicht für Hausgeflügel, eine Trennung der Enten und
Gänse von anderem Geflügel hat derart zu erfolgen, dass ein direkter
und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist ( BGBL.II Nr. 75/2006).
Gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
über die Festlegung von Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von
Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich (BGBl. II Nr. 76/2006) sind
die Bezirke 21 und 22 der Stadtgemeinde Wien Schutzzonen.
Für diese gelten die Bestimmungen des §1(2) der genannten Verordnung.
Die Bezirke 1-20 und 23 sind Überwachungszonen
für diese sind die Bestimmungen des §2(2) anzuwenden. |
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Kann man Geflügel und Geflügelprodukte
gefahrlos essen? |
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| Grundsätzlich sind die Nutzgeflügel-Bestände frei
vom Virus, Geflügelfleisch also sicher. Das Risiko einer Infektion
mit dem Vogelgrippe-Virus über die Nahrung wird grundsätzlich als
sehr gering eingeschätzt. Influenzaviren sind hitzeempfindlich und
gekochte oder ausreichend (über 70 Grad Celsius) erhitzte
Lebensmittel können als frei von infektiösen Viren angesehen
werden. Einfrieren inaktiviert das Virus nicht. |
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Wie soll in Österreich das
Hausgeflügel
geschützt werden? |
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| Für Bund und Länder hat es höchste Priorität eine
Einschleppung des Virus in die Nutzgeflügel-Bestände zu verhindern.
Sollte die Vogelgrippe in Gebieten mit vielen Geflügelställen ausbrechen,
würden womöglich Millionen von Tieren vorsorglich getötet. Auch die
wirtschaftlichen Schäden für Tierhalter wären immens. |
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In einer ersten Verordnung
des Gesundheits-
ministeriums wurden folgende Punkte festgelegt: |
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Haltung aller als Haustiere
gehaltenen Vögel in Stallungen |
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Trennung von Enten und Gänsen
von anderem Geflügel Reinigung und Desinfektion mit besonderer
Sorgfalt |
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Verbot der Abhaltung von Tierausstellungen,
Tierschauen, Tiermärkten etc. Das Auffinden toter Wasservögel
ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden |
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Die Jagd auf Wildvögel ist verboten
Das Inverkehrbringen von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten
ist nur mit Genehmigung der Behörde und unter behördlicher
Kontrolle möglich |
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Innerhalb der ersten 15 Tage
nach In-Kraft-Treten der Verordnung darf Geflügel aus der
Überwachungszone nicht herausgebracht werden, außer zur
unmittelbaren Schlachtung in einen behördlich bestimmten
Schlachthof; Bruteier dürfen aus der Überwachungszone nicht |
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verbracht werden, außer in eine
von der Bezirksverwaltung bestimmte Brüterei (wobei die
Eier und die Verpackung zu desinfizieren sind)
Nachdem in Österreich fortschrittlicherweise zuerst nur
eine regional begrenzte Stallpflicht in einigen Risikogebieten
verhängt wurde, gilt seit 2 Wochen eine allgemeine
Stallpflicht für ganz Österreich |
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Reisen in Risikoländer,
bspw. einige asiatische Länder oder die Osttürkei. |
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| Das Außenministerium rät derzeit nicht
von einer Reise in die betroffenen Länder (Ägypten, Aserbeidschan,
Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Indonesien,
Irak, Iran, Italien, Japan, Kambodscha, Kasachstan, Kroatien, Laos,
Malaysia, Mongolei, Nigeria, Nordkorea, Nordzypern, Pakistan, Rumänien,
Russische Föderation, Slowenien, Südkorea, Thailand, Türkei, Ukraine,
Ungarn und Vietnam) ab. |
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Allerdings sind folgende Sicherheitstipps
in den
betroffenen Regionen zu beachten: |
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Der Kontakt mit lebendem und
totem Geflügel (ebenso Eiern und Federn) wäre strikt zu
vermeiden. Auf den Besuch von Märkten (auf denen Geflügel
oder Eier gehandelt werden) sowie von Tierfarmen in den
betroffenen Ländern wäre zu verzichten. |
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Das Virus tritt besonders stark
in den Exkrementen von Vögeln auf. Meiden Sie daher auch
mit Vogelkot verschmutzte Plätze. |
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Auf den Genuss von rohem bzw.
nicht ausreichend (über 70C) gekochtem Geflügel wäre zu
verzichten. Geflügelfleisch und Eier, die ausreichend gekocht
bzw. gegart/gebraten wurden, stellen gemäß den bisherigen
Erkenntnissen kein Risiko dar. |
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Geflügel bzw. Geflügelprodukte
aus den betroffenen Ländern dürfen keinesfalls in andere
Staaten mitgenommen werden. |
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| Weiterführende Links: |
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HO http://www.who.int/
CDC Centers for Disease Control and Prevention http://www.cdc.gov/flu/avian/
Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen http://www.bmgf.gv.at/cms/site/
Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60) http://www.wien.gv.at/veterinaer/
AGES http://www.ages.at
WVA http://www.worldvet.org/
FVE http://www.fve.org/index.html
Robert Koch Institut http://www.rki.de/
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| Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen
bei Heimtiere! |
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Das ECDC, das europäische Zentrum für Seuchenbekämpfung,
empfiehlt als reine |
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| Vorsichtsmaßnahmen: |
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Hauskatzen, die innerhalb einer
10-Kilometer-Zone (Überwachungszone) um den Fundort infizierter
Wildvögel leben, nicht ins Freie zu lassen. Außerhalb dieser
Zone sollte der Auslauf von Katzen weiter möglich sein.
Besonders ist aber in der Nähe von Teichen oder anderen
Gewässern aufzupassen da es zu keinem Kontakt mit Wassergeflügel
oder anderem Wildgeflügel kommen sollte.
Bei Singvögeln ist es bis jetzt noch zu keinem Fall von
Vogelgrippe gekommen |
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Streunende und halbwild lebende
Katzen sollten umgekehrt nicht ins Haus gelassen werden. |
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Bei Anzeichen von schweren Erkältungen
bei Katzen, die in genannten Gebieten frei herumgelaufen
sind, sollte sicherheitshalber ein Tierarzt aufgesucht werden. |
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Bei Hunden gilt in diesen Schutz-
und Überwachungszonen Leinen oder Beißkorbpflicht. |
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| Es wird besorgten Tierhaltern angeraten, diese Empfehlungen
des ECDC während der Dauer der Schutzmaßnahmen zu befolgen. |
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Hinweis auf Rückfragemöglichkeit
AGES Österreich Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH Unternehmenskommunikation:
DI Oskar Wawschinek
Spargelfelderstraße 191,A-1226 Wien
Tel: 050 555-25000
E-Mail: oskar.wawschinek@ages.at
www.ages.at
Fachlich:
Univ.-Prof. Dr. Josef Köfer
Tel: 050 555-35700
E-Mail: josef.koefer@ages.at
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zusammengefasst von:
Tierambulanz am Saarplatz
Mag. Sigrid Resch
Saarplatz 1
1190 Wien
Tel: 01/3205544
Fax: 01/9081379
Mobil:0650 9256242
E-Mail: tierambulanz.am.saarplatz@gmx.at |
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Literaturhinweise:
Prof. Werner Lange, E-Mail: home.office@t-online.de
FLI, Friedrich –Loeffler-Institut: Antworten
auf Fragen zur hochpathogenen Aviären Influenza bei der Katze,
24.02.2006
WHO, Avian influenza update 28 /2006
Tierärztekammer Wien, INFO zum Thema Vogelgrippe
vom 22.02.2006
MA 60-Magistratsabteilung 60-Veterinäramt, Verordnungen
und Merkblätter vom 22.02.2006
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich,
76 Verordnung: Festlegung von Schutzmaßnahmen wegen
Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln in
Österreich , 20. Februar 2006-03-08
BMGF, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen,
Presseinformation zur Geflügelpest 24.02.2006
Vier Pfoten Österreich, Projektleitung Lisa
Faderny, lisa.faderny@vier-pfoten.at: Artikel zur Vogelgrippe
AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH, www.ages.at |
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